Entgeltumwandlung Betriebliche Altersversorgung: Worauf zu achten ist

Arbeitnehmer haben neben der gesetzlichen Rente auch Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Was dabei grundsätzlich gilt und warum sich auch Berufseinsteiger mit der Altersvorsorge beschäftigen sollen.

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf eine betriebliche Altersversorgung. - © Bundesverband deutscher Banken

An der gesetzlichen Rente wird ununterbrochen herumgedoktert. Seit Juli 2014 gilt das neue Gesetzespaket, doch laut dem Bundesverband deutscher Banken ist bei dem Thema die Verunsicherung groß. Er weist darauf hin, dass jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge hat und diesen nutzen sollte.

Obergrenze liegt bei 248 Euro im Monat

So können Beschäftigte seit Januar 2002 von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass ein Teil ihres Lohns steuerfrei und ohne Abzug von Sozialbeiträgen für eine betriebliche Altersvorsorge verwendet wird. Auf diese sogenannte Entgeltumwandlung hat jeder Arbeitnehmer Anspruch, der Arbeitgeber ist allerdings nicht verpflichtet, ihn darauf hinzuweisen. Arbeitnehmer sollten sich also selbst informieren und aktiv werden.

Derzeit dürfen Arbeitnehmer bis zu 2976 Euro jährlich beziehungsweise 248 Euro monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei von ihrem Bruttogehalt in eine betriebliche Altersversorgung investieren. "Das sind vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West in der gesetzlichen Rentenversicherung", erläutert Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale NRW. Ob das Geld in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds, eine Direktversicherung, Unterstützungskasse oder Direktzusage fließt, entscheidet der Arbeitgeber. Er legt die Form fest.

Direktversicherung zum neuen Arbeitgeber mitnehmen

Weit verbreitet ist die Direktversicherung. "Sie ist für Arbeitgeber unkompliziert", erläutert Schulz. Die Unternehmen überweisen die Beiträge, um die Verwaltung kümmert sich die Versicherung. Bei der Direktversicherung handelt es sich meist um eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber für den Beschäftigten abschließt. "Oft besteht zudem über den Arbeitgeber ein Gruppenvertrag, der den Mitarbeitern günstige Sonderkonditionen bietet, die im privaten Bereich nicht genutzt werden können", sagt die Münchner Vermögens- und Altersvorsorgeberaterin Vera Moll von Novethos Financial Partners.

Wer den Job wechselt, kann die Direktversicherung beim neuen Arbeitgeber fortführen – und zwar ohne neue Abschlusskosten. Voraussetzung hierfür: "Der alte und neue Versicherer sind dem Übertragungsabkommen des Versicherungsverbandes GDV beigetreten", betont Schulz.

Betriebliche Altersversorgung für Berufseinsteiger

"Die Angst vor Altersarmut beschäftigt heutzutage selbst Berufseinsteiger", meint Moll. Je eher junge Menschen fürs Alter sparen, desto besser. "Wer in einem Betrieb anfängt und Anspruch auf eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge hat, sollte sie so früh wie möglich nutzen", rät Scherfling. Doch auch für den Betrieb ergibt sich ein Vorteil: "Die betriebliche Altersversorgung ist mittlerweile ein Instrument geworden, mit dem Unternehmen Beschäftigte an sich binden", erklärt Moll.

Doch die betriebliche Altersversorgung steht in Konkurrenz zu anderen Anlagemöglichkeiten. Alternativen sind laut Scherfling staatlich geförderte Produkte wie die Riester-Rente, aber auch ungeförderte Möglichkeiten wie Fondssparpläne oder private Rentenversicherungen. "Hier sollte jeder Arbeitnehmer prüfen, welche Form der Altersvorsorge für ihn am sinnvollsten ist", sagt der Verbraucherschützer. Moll weist darauf hin, dass auch etwa über einen ETF-Sparplan gespart werden kann. "Das Wichtigste ist, überhaupt mit der Vorsorge zu starten."

Steuerliche Belastung in der Rentenzeit

Wer sich für die betriebliche Altersversorgung entscheidet, dessen zu versteuerndes Einkommen sinkt. Auch die Beiträge für Renten- und Krankenversicherung werden niedriger. "Die betriebliche Altersversorgung lohnt sich oft besonders dann, wenn der Chef zum Beitrag noch Geld beisteuert", betont Martin Schulz von Stiftung Warentest.

Allerdings hat die betriebliche Altersversorgung auch Nachteile: In der Ansparphase ist der Arbeitnehmer entlastet, in der Rentenzeit aber belastet. "Die später gezahlte Rente muss zu 100 Prozent mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden", erklärt Scherfling. Außerdem müssen gesetzlich Krankenversicherte auf diese Renten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Ist der Rentner privat krankenversichert, werden auf die betriebliche Altersversorgung lediglich Steuern fällig.

Der Verbraucherschützer weist auf einen weiteren Nachteil hin: So führe die Sozialabgabenfreiheit dazu, dass bestimmte Leistungen wie Kranken-, Eltern- und Arbeitslosengeld sowie nicht zuletzt auch die Höhe der gesetzlichen Rente geringer ausfallen. dhz/dpa