Steuer aktuell Einspruch gegen Steuerbescheid über ELSTER möglich

Bekommen Sie einen Steuerbescheid vom Finanzamt, den Sie nicht verstehen oder der einen offensichtlichen Fehler enthält, müssen Sie nicht mehr extra ein Schreiben ans Finanzamt aufsetzen. Sie können den Einspruch neuerdings auch online über ELSTER in elektronischer Form ans Finanzamt übermitteln.

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Voraussetzung für die elektronische Einlegung des Einspruchs ist, dass Sie im ElsterOnline-Portal registriert sind. Nach dem Login unter www.elsteronline.de steht im Bereich "Formulare" unter dem Punkt "Sonstige Formulare" ein Formular zur elektronischen Einspruchseinlegung zur Verfügung (Onlinemeldung des Bayerischen Landesamts für Steuern v. 3.12.2015).

Steuerspielregeln zum Einspruch bleiben gleich

Die Einlegung eines Einspruchs gegen einen Steuerbescheid wird zwar einfacher, an den Steuerspielregeln, die zu beachten sind, ändert sich allerdings nichts. Legen Sie einen Einspruch ein, müssen Sie Folgendes beachten:

  • Der Einspruch muss spätestens innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids beim Finanzamt eingehen.
  • Bekanntgegeben gilt ein mit der Post zugesandter Steuerbescheid immer drei Tage nach dem Bescheiddatum.
  • Fällt das Ende der 3-Tages-Bekanntgabefrist oder das Ende der einmonatigen Einspruchsfrist auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, verlängert sich die Frist auf den nächsten Werktag beim Finanzamt.
  • Gut zu wissen: Die Einlegung eines Einspruchs ist kostenlos. Es fallen keine Bearbeitungsgebühren an.
 

Tipp: Übermitteln Sie einen Einspruch elektronisch per ELSTER, müssen Sie sich unbedingt die Bestätigung ausdrucken oder speichern, wann der Einspruch per ELSTER eingelegt wurde. Denn sollte das Finanzamt Ihren Einspruch wegen technischer Schwierigkeiten verspätet oder gar nicht erhalten, ist diese Bestätigung Ihr Trumpf, um die fristgemäße Einlegung des Einspruchs nachweisen zu können.

Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv.