Kritik an Lohnuntergrenze Mindestlohn: Arbeitgeber und Politik ziehen Bilanz

Bundesarbeitsministerin Nahles zieht nach neun Monaten Mindestlohn eine positive Bilanz. Der Arbeitgeberverband kann das nicht nachvollziehen. Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks fordert weitere Änderungen. Nahles hofft hingegen auf eine baldige Anhebung der Lohnuntergrenze.

Während der Arbeitgeberverband den Mindestlohn weiterhin kritisiert, hofft Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles inzwischen sogar auf eine baldige Erhöhung der Lohnuntergrenze. - © Foto: Axel Schmidt

Hunderttausende Arbeitsplätze würden durch den Mindestlohn wegfallen, warnten verschiedene Wirtschaftsinstitute vergangenes Jahr. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zitiert entsprechende Horrorszenarien nach einem Dreivierteljahr Mindestlohn mit sichtlicher Genugtuung. Eingetreten sieht sie von alledem nichts.

Zum Jobkiller wurde die Lohnuntergrenze von 8,50 Euro nicht. Eine der deutlichsten Entwicklungen ist aber der Rückgang bei den Minijobs. Laut Minijob-Zentrale sind seit Jahresbeginn konstant rund 200.000 weniger Minijobber tätig sind als im vergangenen Jahr und auch als im Mittel der letzten Jahre. "Das ist auffällig", sagt ein Sprecher, "allerdings können wir nicht feststellen, ob diesen Personen wegen des Mindestlohns gekündigt wurden und sie nun arbeitslos sind, oder ob sie in sozialversicherungspflichtige Jobs gewechselt haben."

Kramer: Keine Aufzeichnungspflicht ab zehn Euro

Für Thorsten Schulten, Arbeitsmarktexperte des gewerkschaftsnahen Forschungsinstituts WSI, ist aber eines auffällig: Besonders viele reguläre Jobs seien in Branchen mit traditionell vielen Minijobs wie Handel oder Gastgewerbe entstanden. Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer hingegen betont, unterm Strich sei die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung seit Jahresbeginn nur wenig stärker gewachsen als in den Jahren zuvor. Sie lag Ende Juni bei 30,7 Millionen. "Vielmehr ist zu befürchten, dass zahlreiche Arbeitsplätze verlorengegangen sind", sagt Kramer.

Auch nach einer Nachbesserung kritisierte Kramer weiterhin die Regeln zur Aufzeichnungen der Arbeitszeiten. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hatte die umstrittenen Dokumentationspflichten zur Jahresmitte gelockert. Komplett entfiel die Gehaltsschwelle von 2.958 Euro nicht, bis zu der in neun für Schwarzarbeit anfälligen Branchen die Arbeitszeit aufzuzeichnen ist. Bei Arbeitsverhältnissen mit längerem Bestand müssen Arbeitgeber die Arbeitszeit aber nicht mehr aufzeichnen, wenn der regelmäßige Lohn 2.000 Euro brutto übersteigt und die letzten zwölf Monate auch tatsächlich bezahlt wurde.

Kramer forderte: "Es wäre für alle Beteiligten viel einfacher, die Aufzeichnungspflichten bei einem Stundenverdienst von mehr als zehn Euro enden zu lassen." Bei Minijobs sollte die Aufzeichnung der Dauer der wöchentlichen statt täglichen Arbeitszeit genügen.

Schwannecke: Betriebe brauchen Rechtssicherheit

"Die umfassenden Dokumentationspflichten im Rahmen des Mindestlohngesetzes haben sich als überflüssig erwiesen. Das zeigen sehr eindrücklich die Ergebnisse der Arbeitgeberüberprüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. In nur rund einem Prozent der bundesweiten FKS-Prüfungen konnten Auffälligkeiten festgestellt werden", sagt auch Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) gegenüber der Deutschen Handwerks Zeitung .

Zwar hätte Nahles in wichtigen Punkten nachgebessert. Trotzdem gebe es weiterhin Änderungsbedarf. "Die Betriebe benötigen dringend Rechtssicherheit, vor allem bei der Auftraggeberhaftung. Hier erwartet der ZDH eine schnelle gesetzliche Korrektur", betont Schwannecke. Die dazu vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Aussicht gestellten "Interpretationshilfen" könnten gesetzgeberisches Handeln nicht ersetzen.

Nahles hofft auf Anhebung des Mindestlohnes ab 2017

Derweil hofft Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) auf eine baldige Erhöhung der Lohnuntergrenze. "Darauf aufbauend können wir darauf hoffen, dass sich das Lohnniveau in Deutschland weiter stabilisiert", sagte Nahles. Sie hoffe auf eine Anhebung des Mindestlohnes zum 1. Januar 2017. Dafür zuständig ist die Mindestlohnkommission aus Vertretern von Gewerkschaften und Arbeitgebern, die erstmals im kommenden Jahr eine mögliche Anhebung beraten soll.

Zugleich zog Nahles eine durchweg positive Bilanz. "Besonders profitiert haben Ungelernte und Angelernte." Ihr Verdienst sei im ersten Quartal im Schnitt um 4,0 beziehungsweise 2,8 Prozent gestiegen, so die Ministerin unter Berufung auf das Statistische Bundesamt.

25.000 Kontrollen bis Ende Juni

Für die Kontrolle des Mindestlohns ist der Zoll verantwortlich. Die Bundesregierung hatte dafür 1.600 zusätzliche Stellen bewilligt. Bundesfinanzminister Schäuble kündigte im Bundestag Anfang September jedoch an, die zusätzlichen Stellen auch kurzfristig zur Bewältigung der Flüchtlingsfrage zu nutzen - und den Ausbau der Mindestlohnkontrollen zu verlangsamen.

Bis Ende Juni hatte die zuständige Finanzkontrolle nach knapp 25.000 Kontrollen rund 300 Verfahren wegen des Verdachts auf Verstöße eingeleitet - 146 wegen nicht oder nicht rechtzeitig gezahlten Lohns, 134 wegen fehlerhafter Aufzeichnung der Arbeitszeit. Nach viel hört sich das nicht an. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagt aber: "Erst seit April werden Verstöße auch richtig geahndet." Kontrollen müssten verstärkt werden. dhz / dpa