Falsch geparkt, zu schnell gefahren oder mit dem Smartphone am Steuer erwischt worden – wer im europäischen Ausland gegen die Verkehrsordnung verstößt, riskiert ein hohes Bußgeld. Doch nicht jeder Strafzettel muss bezahlt werden.

Blitzfallen und Verkehrskontrollen sind auch im europäischen Ausland keine Seltenheit. Unterschiede zeigen sich jedoch häufig beim Bußgeld. In Ländern wie Frankreich, Italien oder Österreich sind die Strafen meist deutlich höher angesetzt als in Deutschland. Es gibt jedoch eine gute Nachricht: Nicht jeder Strafzettel muss tatsächlich auch bezahlt werden.
Muss ich das Bußgeld aus dem EU-Ausland bezahlen?
Vor ein paar Jahren hatten es ausländische Verkehrssünder noch leichter, sich vor einem Bußgeld im Ausland zu drücken. Seit 2013 gilt innerhalb der EU eine Richtlinie, die es den einzelnen Mitgliedsstaaten erlaubt, auf Daten von ausländischen Fahrzeughaltern zuzugreifen. Die entsprechende Datenbank darf allerdings nur bei bestimmten Verstößen genutzt werden, etwa bei zu hohem Tempo, Alkohol am Steuer oder einer nicht beachteten roten Ampel.
Einzig Griechenland hat den EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung (RbGeld) noch nicht umgesetzt. Ein dort verhängtes Bußgeld kann in Deutschland also nicht vollstreckt werden. In Italien galt der RbGeld ebenfalls lange nicht, wurde dann aber im März 2016 umgesetzt.
Bußgelder, die unter der Bagatellgrenze von 70 Euro liegen, müssen ausländische Autofahrer ebenfalls nicht bezahlen. Doch Vorsicht: Eventuell anfallende Verfahrensgebühren werden zu der eigentlichen Strafe hinzugerechnet. Liegt die Summe aus Bußgeld und Verfahrenskosten oberhalb der Bagatellgrenze, kann die Strafe aus dem Ausland also auch in Deutschland vollstreckt werden.
Eine Ausnahme von der Bagatellgrenze bildet Österreich. Ein dort verhängtes Bußgeld darf das Bundesamt für Justiz bereits ab einer Höhe von 25 Euro vollstrecken.
Wie schnell die Höhe von 70 Euro erreicht ist, zeigt ein Blick auf die "Preisliste" anderer Länder. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h kostet in Frankreich zwischen 135 und 375 Euro, in Italien mindestens 170 Euro. Besonders teuer sind die Bußgelder in Norwegen. Wer dort mit dem Handy am Steuer erwischt wird, zahlt 135 Euro. Auch bei Alkohol am Steuer verstehen die Norweger keinen Spaß. Ab 0,2 Promille kann ein Bußgeld von 600 Euro oder mehr verhängt werden. In Schweden und Spanien droht bei einer Alkoholfahrtab 1,0 bzw. 1,2 Promille sogar Gefängnis.
Was ebenfalls zu beachten ist: Im Ausland gelten Messtoleranzen wie in Deutschland nicht unbedingt in gleicher Höhe. In der Schweiz und Frankreich werden Überschreitungen beispielsweise bereits ab 1 km/h geahndet.
Auf welche Besonderheiten muss ich im Ausland achten?
Wer mit dem Auto eine Reise ins Ausland unternimmt, sollte sich gründlich über die Verkehrsregeln des Ziellandes informieren. In Großbritannien müssen Autofahrer ihre Geschwindigkeit beispielsweise von Stundenkilometern in Meilen pro Stunde umrechnen und auf der linken statt rechten Straßenseite fahren. Zudem muss bei Fahrzeugen mit asymmetrischem Abblendlicht darauf geachtet werden, dass der entsprechende Bereich am Scheinwerfer abgeklebt wird, damit der Gegenverkehr nicht geblendet wird. Auch in anderen Ländern gelten Besonderheiten. So ist unter anderem in Polen, Dänemark oder Schweden eine ganzjährige Lichtpflicht vorgeschrieben. In Tschechien und Serbien muss zudem ein Set Ersatzglühlampen im Fahrzeug mitgeführt werden.
Tabelle: So hoch ist das Bußgeld im Ausland
| Land | Alkohol am Steuer | Promillegrenze | Überholverbot | Rotlichtverstoß | 20 km/h zu schnell | Mehr als 50 km/h zu schnell | Parkverstoß | Handy am Steuer | Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes |
| Belgien | Ab 170 | 0,5 | Ab 165 | Ab 100 | Ab 300 | Ab 55 | Ab 110 | Ab 110 | |
| Dänemark | Bis 1 MV | 0,5 | 270 | Ab 135 | Ab 300 | Ab 70 | 200 | 200 | |
| Frankreich | Ab 135 | 0,5* | Ab 135 | Ab 135 | Ab 135 | 1500 | Ab 15 | Ab 135 | Ab 135 |
| Großbritannien | Unbegrenzt | 0,8 (in Schottland 0,5) | Ab 130 | Bis 1140 | Ab 115 | Bis 2850 | Ab 45 | Ab 230 | Bis 570 |
| Italien | Ab 530 | 0,5* | Ab 85 | Ab 170** | Ab 170** | Ab 530 | Ab 40 | Ab 160 | Ab 80 |
| Kroatien | Ab 95 | 0,5* | Ab 90 | Ab 270 | Ab 65 | Ab 400 | Ab 40 | Ab 65 | 65 |
| Luxemburg | Ab 145 | 0,5 | 145 | 145 | Ab 50 | Ab 145 | Ab 25 | 75 | 75 |
| Niederland | Ab 325 | 0,5* | 230 | 230 | Ab 165 | Ab 660 | Ab 95 | 230 | 140 |
| Norwegen | Ab 520 | 0,2 | 600 | 540 | Ab 375 | Ab 900 | Ab 80 | 135 | Ab 155 |
| Österreich | Ab 300 | 0,5* | Ab 70 | Ab 70 | Ab 30 | Bis 2180 | Ab 20 | Ab 50 | Ab 35 |
| Polen | Ab 145 | 0,2 | Ab 60 | Ab 60 | Ab 25 | Ab 120 | Ab 25 | Ab 50 | 25 |
| Portugal | Ab 250 | 0,5* | Ab 120 | Ab 120 | Ab 60 | Ab 120 | Ab 30 | Ab 120 | Ab 120 |
| Schweden | Ab 40 TS | 0,2 | Ab 280 | Ab 260 | Ab 250 | Ab 420 | Ab 20 | 160 | 160 |
| Schweiz | Ab 520 | 0,5* | Ab 275 | 215 | Ab 155 | Ab 60 TS | Ab 35 | 85 | 55 |
| Slowenien | Ab 300 | 0,5* | Ab 500 | 300 | Ab 80 | Ab 500 | Ab 40 | 120 | 120 |
| Spanien | Ab 500 | 0,5* | Ab 200 | Ab 200 | Ab 100 | Ab 600 | Bis 200 | Ab 200 | Ab 200 |
| Tschechien | Ab 100 | 0,0 | Ab 200 | Ab 100 | Ab 40 | Ab 195 | Ab 60 | Ab 40 | Ab 60 |
| Türkei | Ab 215 | 0,5*** | Ab 70 | Ab 50 | Ab 50 | Ab 100 | Ab 25 | 25 | 25 |
Quelle: ADAC
Bußgelder betreffen Verstöße mit Pkw; Beiträge in Euro (gerundet); MV = Nettomonatsverdienst. *= Für Fahranfänger und Berufskraftfahrer gelten teilweise niedrigere Promillegrenzen. ** - Mindestbußen tagsüber, nachts (22-7 Uhr) um ein Drittel höhere Bußgelder. *** = Für Fahrer von Privatautos ohne Anhänger, sonst generell 0,0 Promille.
Ähnliche Strafen wie für Alkohol werden in vielen Ländern für "Drogen am Steuer" verhängt. Außerdem Führerscheinmaßnahmen und in schweren Fällen unter Umständen auch Freiheitsstrafen. Angaben ohne Gewähr.
Kann ein Bußgeld unter 70 Euro auch noch später gefordert werden?
Liegt der Strafzettel inklusive Verfahrenskosten unter 70 Euro, ist der Verkehrssünder aber keineswegs aus dem Schneider. Denn selbst wenn das Bundesamt das Knöllchen nicht verfolgt, kann es jederzeit bei der Wiedereinreise in das jeweilige Land zur Vollstreckung kommen. Unter Umständen erhöht sich das Bußgeld zusätzlich um Mahngebühren.
Muss ich einen Strafzettel aus einem Nicht-EU- Land bezahlen?
Wer in Ländern wie Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz geblitzt wird, könnte Glück haben. Kassieren die Behörden die Strafe nicht direkt vor Ort, kann der Bußgeldbescheid in Deutschland nicht vollstreckt werden.
Dennoch ist es möglich, dass ausländische Autofahrer auch noch später zur Kasse gebeten werden. Ein Bußgeld im Ausland kann bei einer Einreise in das jeweilige Land bis zum Eintritt der Verjährung eingefordert werden. Meist kommen in diesem Fall auch noch Mahngebühren zu den ohnehin schon hohen Geldbußen dazu. Es könnte also Sinn machen, das Bußgeld freiwillig zu bezahlen – zumindest, wenn das entsprechende Land noch einmal bereist werden soll. Wie lange die Verjährungsfristen sind, hängt vom jeweiligen Land ab. In der Schweiz verjähren Verkehrsdelikte beispielsweise nach drei Jahren.
Was gilt, wenn ich im Ausland meinen Führerschein abgeben musste?
Glück im Unglück haben Raser, denen im Ausland der Führerschein abgenommen wird. Zwar kommen sie um die saftige Geldstrafe nicht herum und müssen das Steuer dort künftig dem Beifahrer überlassen, jedoch wirkt sich das Fahrverbot nicht auf den deutschen Straßenverkehr aus. Ein im Ausland fälliges Fahrverbot ist ausschließlich im jeweiligen Land durchsetzbar.
Bekomme ich für Verkehrsverstöße im Ausland Punkte in Flensburg?
In das deutsche Fahreignungsregister (FAER) werden nur dann Punkte eingetragen, wenn der Verstoß in Deutschland begangen wurde.
Ich habe ein Schreiben von einem Inkassobüro erhalten: Was jetzt?
Grundsätzlich müssen deutsche Verkehrssünder erst dann aktiv werden, wenn sie eine Nachricht vom Bundesamt für Justiz erhalten. Nur dieses ist befugt, ausländische Bußgeldbescheide zu vollstrecken. Auf Briefe von Inkassobüros müssen Autofahrer nicht reagieren. Diese haben keine Möglichkeit, die Forderung zu vollstrecken und setzen darauf, dass der Angeschriebene freiwillig zahlt.
Wie lege ich Einspruch gegen ausländische Bußgeldbescheide ein?
Erst wenn der ausländische Bußgeldbescheid zugestellt wurde, kann der Beschuldigte Einspruch einlegen. Das macht etwa dann Sinn, wenn der Autofahrer das Bußgeld nicht für gerechtfertigt hält oder nachweislich nicht vor Ort war, als der Verstoß begangen wurde. Ist der Fahrer nicht erkennbar – etwa, weil das Auto nur von hinten fotografiert wurde – ist ein Einspruch ebenfalls eine Option. Bußgeldbescheide müssen verständlich formuliert sein und eine Rechtsbelehrung enthalten. Zumindest die Kernaussagen sollten daher ins Deutsche übersetzt sein. Ist dies nicht der Fall, können sich deutsche Verkehrssünder gegen die Vollstreckung wehren.
Wichtig hierbei: Es sollte innerhalb der gegebenen Frist überzeugend vorgebracht und belegt werden können, warum die Vollstreckung unzulässig ist. Am einfachsten ist die Beweislage, wenn der Bescheid nicht ins Deutsche übersetzt wurde. In diesem Fall können Autofahrer den fremdsprachigen Bescheid als Beweis vorlegen. Den Einspruch selbst muss der Beschuldigte in der Landessprache der jeweiligen Nation oder einer Sprache verfassen, die dort akzeptiert wird.
Wird der Einspruch abgelehnt, sollten Betroffene die Geldbuße so schnell wie möglich begleichen. Einige EU-Länder erlassen in bestimmten Fällen einen Teil der Strafe, wenn diese zügig bezahlt wird.
Weitere Informationen zum Thema "Bußgeld aus dem Ausland" können Sie der ausführlichen Broschüre des Verbands für bürgernahe Verkehrspolitik e. V. entenehmen. Jetzt kostenlos downloaden.