Vor den Beratungen 100 Tage Mindestlohn: Nahles ist zufrieden

Knapp 100 Tage gibt es das neue Mindestlohngesetz. Im Handwerk hat es nicht nur wegen der umfassenden Dokumentationspflichten für Ärger gesorgt. Gleichwohl sieht Bundesarbeitsministerin Anderea Nahles (SPD) bisher keinen Änderungsbedarf. Am 23. April wollen die Koalitionsspitzen darüber beraten.

Karin Birk

Nach 100 Tagen gesetzlichen Mindestlohnes sieht Arbeitsministerin Andrea Nahles keinen Änderungsbedarf. - © Foto: Jörg Carstensen/dpa

Für Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles ist die Kritik am neuen Mindestlohn überzogen: „Es läuft gut“, sagt sie nach knapp 100 Tagen Mindestlohngesetz in einer kleinen Brasserie in Berlin. Sie habe "keine Veranlassung das Mindestlohngesetz zu ändern", fügt sie hinzu. Der Mindestlohn von 8,50 Euro habe bisher zu keinen erkennbaren Arbeitsplatzverlusten geführt.

Auch die Kritik an den Aufzeichnungspflichten von Arbeitszeiten hält sie nicht erst seit der Beschreibung der Geschäftsführerin der Brasserie über ihr Vorgehen für übertrieben. Ohne entsprechende Dokumentationspflichten hält Nahles die Durchsetzung des Mindestlohnes für nicht möglich.

Handwerk fordert Korrekturen beim Mindestlohngesetz


Für das Handwerk sind Nachbesserungen dagegen dringend erforderlich: "Die zahlreichen Probleme bei der Umsetzung des Mindestlohngesetzes in den ersten 100 Tagen rufen dringend nach Korrekturen", sagte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. Er setzt auf die Zusage der Bundeskanzlerin, nach Ostern tätig werden zu wollen. Mit den umfassenden Dokumentationspflichten zum Mindestlohn stelle der Gesetzgeber zehntausende Familienbetriebe im Handwerk unter Generalverdacht, warnte er.

Wie es im Arbeitsministerium weiter heißt, werden die Auswirkungen des neuen Mindestlohngesetzes derzeit gesammelt. Die Erkenntnisse will die Ministerin am 23. April dem Koalitionsausschuss vorstellen. Das dort Berichtete solle dann Grundlage für Gespräche sein, ob und welchen Handlungsbedarf es gegebenenfalls gebe.

Korrigiert werden muss nach Ansicht Schwanneckes auch, dass jetzt auch technische und kaufmännische Mitarbeiter etwa im Gebäudereiniger-Handwerk oder dem Baugewerbe bis zu einer Verdienstgrenze von 2.958 Euro ihre Arbeitszeit aufzeichnen und archivieren müssten. Dies sei weit weg von den Mindestlöhnen. Nahles hält die Grenze dagegen nach wie vor für angemessen.

Verdachtsunabhängige Kontrollen schwer bewaffneter Zöllner stoßen auf Kritik


Auch an den Kontrollen des Zolles kann die Bundesarbeitsministerin nichts Schlimmes finden. Sie versprach aber, das Thema noch mit Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), der für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit zuständig ist, zu besprechen. Insbesondere die Lebensmittelhandwerke monieren, dass sie verdachtsunabhängig mit dem Besuch schwer bewaffneter Zöllner rechnen müssen. "Es kann nicht sein, dass wir alle unter Generalverdacht gestellt werden", sagte Peter Becker, der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks der Deutschen Handwerks Zeitung. Darüberhinaus hält auch er die Dokumentationspflichten für Minijobber und andere für völlig überzogen. Sie müsse seiner Ansicht nach ganz wegfallen.

Nahles plant keine Änderung an Generalunternehmerhaftung


Mit Blick auf die Kritik an der Generalunternehmerhaftung im Mindestlohngesetz, sagte Nahles nur, sie "beabsichtige nicht, daran etwas zu ändern". Gerade im Handwerk stößt die Regelung auf großen Unmut: "Wir registrieren, dass sich eine Kultur des Misstrauens einstellt", sagte Schwannecke. "Handwerksbetriebe werden von ihren gewerblichen Auftraggebern mit Freistellungserklärungen konfrontiert, die teilweise Forderungen nach Bürgschaften enthalten, in bis zu sechsstelliger Höhe", warnte Schwannecke. Damit seien kleinere Handwerksbetriebe überfordert.