Änderungen 2015 Midijobs: Neue Regelungen in der Sozialversicherung

Für Midijobber, die zwischen 450,01 Euro und 850 Euro verdienen, gilt eine Sozialversicherungspflicht. Bislang konnten sie diese auch dann nutzen, wenn sie weniger verdienten. Doch zum 31. Dezember 2014 ist die Übergangsregelung ausgelaufen. Mit einem neuen Online-Rechner können nun die Sozialversicherungsbeiträge ermittelt werden.

In der Gebäudereinigerbranche arbeiten viele Beschäftigte in Teilzeit oder in geringfügiger Beschäftigung. Auf sie kommen ab 2015 möglicherweise Änderungen zu. - © Foto: Picture-Factory/Fotolia

Für Minijobber gilt seit 1. Januar 2013 eine Rentenversicherungspflicht, von der sie sich jedoch befreien lassen können. Zudem haben sich auch die Verdienstgrenzen geändert. Sie liegt seitdem bei 450 Euro – statt wie vorher 400 Euro monatlich. Die Anhebung hatte auch Auswirkungen auf Beschäftigungen in der Gleitzone, sogenannte Midijobs. Hier stieg die Verdienstgrenze von 400,01 Euro bis 800 Euro auf jetzt 450,01 Euro bis 850 Euro.

Neue Regelungen ab 2015 

Anders als bei den Minijobs, gilt bei den Midijobs eine umfassende Versicherungspflicht in der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Bislang sicherte eine Übergangsregelung, dass bestehende Beschäftigungsverhältnisse von Midijobbern, die zwischen 400,01 und 450 Euro verdienten, trotzdem in allen Zweigen der Sozialversicherung angemeldet blieben. Doch diese Regelung endet zum Ende des Jahres, meldet die Minijob-Zentrale.

Betroffen von der neuen Regelung ist auch der Zusatzbeitrag, der seit dem 1. Januar 2015 von den gesetzlichen Krankenkassen erhoben werden kann. Dieser Beitrag wird zwar vom Arbeitnehmer gezahlt. Für die Überweisung ist aber der Arbeitgeber zuständig, der den Zusatzbeitrag zusammen mit den übrigen Sozialversicherungsbeiträgen abführt, erklärt der Verband der Ersatzkassen in Berlin.

Um die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge für Midijobs zu ermitteln, hat der Verband auf seiner Homepage einen neuen Rechner zur Verfügung gestellt. Möglich ist jetzt unter anderem die gesonderte Berechnung des Zusatzbeitrages. Ein Beschäftigungsverhältnis in der Gleitzone liegt vor, wenn das erzielte Arbeitsentgelt 450,01 Euro bis 850,00 Euro im Monat beträgt.

Welche Möglichkeiten haben Midijobber nun? 

  • Wenn das Beschäftigungsverhältnis über den 31. Dezember 2014 hinaus unverändert (gleicher Verdienst wie bisher) fortbesteht, ändert sich der sozialversicherungsrechtliche Status. Aus Midijobbern werden Minijobber, deren Verdienstobergrenze bei 450 Euro liegt. Die umfassende Sozialversicherungspflicht entfällt, nur noch die Pflicht zur Einzahlung in die Rentenversicherung bleibt grundsätzlich bestehen.
  • Wenn der Status einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung über den 31. Dezember 2014 erhalten bleiben soll, müssen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch einen höheren regelmäßigen monatlichen Lohn einigen, der ab dem 1. Januar 2015 auf über 450 Euro steigt. dhz/dpa

Weitere Infos zu Midijobs gibt es bei der Minijobzentrale. >>>