Seitdem feststeht, dass der gesetzliche Mindestlohn kommt, wird über mögliche Ausnahmen diskutiert. Nun haben sich die Spitzen der schwarz-roten Koalition auf kleine Änderungen am Mindestlohnentwurf verständigt. Betroffen sind Praktikanten, Erntehelfer und Zeitungszusteller.

Wieder eine Debatte, wieder eine Abstimmung und wieder eine Expertenanhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales: Die Ausnahmeregelungen vom flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohn stehen wieder im Mittelpunkt der Diskussion und der Gesetzesentwurf soll nun nochmals angepasst werden. Nach Widerstand aus der Union und aus der Wirtschaft hat sich die schwarz-rote Koalition am Freitag darüber verständigt, die Ausnahmeregelungen nochmals genauer anzusehen.
Rabatte für Arbeitgeber
In die Kritik geraten waren neben dem Mindestlohn für Zeitungszusteller und Erntehelfer auch die Regelungen für Praktikanten. Zwar hält Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles weiter daran fest, dass es keine branchenbezogene Abzüge von der allgemeinen Lohnuntergrenze geben werde. Doch über andere Wege könnte es künftig Rabatte für Arbeitgeber geben. Für Zeitungszusteller und Erntehelfer müssen Arbeitgeber künftig voraussichtlich weniger Sozialangaben zahlen.
Für Praktikanten war bislang vorgesehen, dass sie nur dann den Mindestlohn bekommen, wenn das Praktikum länger als sechs Wochen dauert und nicht als Pflichtpraktikum im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums absolviert wird. Doch es wurden Befürchtungen laut, dass Unternehmen seltener Praktikanten einstellen, wenn sie auch für freiwillige Praktika (Schnupperpraktika) mindestens einen Stundenlohn von 8,50 Euro bezahlen müssen.
Gesetz soll am Donnerstag verabschiedet werden
Nun sollen auch die Ausnahmeregelungen für Praktikanten nochmals überarbeitet werden. Bundeswirtschaftsminister sagte Sigmar Gabriel (SPD) am Freitag vor Familienunternehmern, dass das Problem "gelöst" werde. Konkrete Angaben machte er nicht. Am Dienstag sollen die Fraktionen über den Gesetzentwurf diskutieren, der dann am Donnerstag endgültig verabschiedet werden soll.
Zahlreiche Bestrebungen von Wirtschaftspolitikern, die Altersgrenze des Mindestlohnes von 18 auf 21 Jahre zu erhöhen verändern, fand dagegen bisher kein Gehör. In einem Schreiben an die Fraktionsspitzen haben sich Handwerkspräsident Hans-Peter Wollseifer und DIHK-Präsident Eric Schweitzer an die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD gewandt.
"Eine deutlich höhere Altersgrenze als die bislang vorgesehene für junge Erwachsene ohne Berufsabschluss erscheint deshalb sinnvoll und angemessen", fordern sie. Nur so könne verhindert werden, dass potenzielle Auszubildende in unqualifizierte Jobs abwandern und sich langfristig die zuletzt gesunkene Zahl der jungen Erwachsenen ihnen Berufsabschluss wieder erhöht, heißt es in dem gemeinsamen Schreiben.
Der gesetzliche Mindestlohn soll mit einer Übergangszeit von zwei Jahren generell vom 1. Januar 2015 an in Deutschland gelten. Ausgenommen sind bisher zudem Jugendliche unter 18 Jahren und Langzeitarbeitslose für die ersten sechs Monate einer Beschäftigung. dhz/dpa