Dreiste Masche von Personalberatern Headhunter: Das Handwerk gerät ins Visier

Eigentlich ist es nur aus Managementkreisen bekannt, dass Headhunter Fachkräfte anwerben. Doch die Methode macht auch im Handwerk Schule – zum Ärgernis für Betriebsinhaber. Doch davor kann man sich schützen.

Christoph Ledder

Mit Blick auf den Fahkräftemangel haben Headhunter das Handwerk ins Visier genommen - mit teils dreisten Methoden. Betriebsinhaber können sich allerdings davor schützen. - © Foto: cirquedesprit/fotolia

Der wachsende Fachkräftemangel macht sich im Handwerk bemerkbar. Ausgenutzt wird diese Situation vor allem von der Headhunter-Branche. Das sind Personalberater, die im Auftrag von Unternehmen geeignete Fachkräfte finden und anwerben. Manche Headhunter bedienen sich dabei unseriöser Methoden, um an Namen und Telefonnummern potentieller Kandidaten zu kommen.

So hat sich die Handwerkskammer Reutlingen vor kurzem mit diesem Problem befassen müssen. Vor allem bei Betrieben aus dem Elektrohandwerk und der Sanitär, Heizung, Klima-Branche (SHK) sind Betriebsinhaber angerufen worden.

Headhunter-Anruf unter falscher Flagge

Bei Betrieben dieser Branchen haben sich die Anrufer als Mitarbeiter der Handwerkskammer ausgegeben und behauptet im Rahmen von Qualifizierungsmaßnahmen mit den Arbeitnehmern zu sprechen. Gleichzeitig wurde der Betriebsinhaber um die Herausgabe der Telefonnummer des Angestellten gebeten. In Betrieben, in denen diese Masche aufgegangen ist, hat der Anruf des Headhunters beim Angestellten sowie das Angebot für eine Stelle in einem anderen Unternehmen nicht lange auf sich warten lassen.

Im Fall der bereitwilligen Datenweitergabe des Mitarbeiters verstoßen der Betriebsinhaber und auch der Headhunter gegen gesetzliche Bestimmungen, wie Richard Schweizer, Jurist der Handwerkskammer Reutlingen erklärt: "Sowohl der Headhunter als auch der Betriebsinhaber verstoßen gegen das Datenschutzrecht. Zusätzlich verstößt der abwerbende Headhunter gegen das Wettbewerbsrecht."

Laut Schweizer könne ein Headhunter mit einem "Anruf unter falscher Flagge" – also im Namen der Handwerkskammer - auch mit anderen strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Versuchter oder gar vollzogener Betrug könne ihm die Staatsanwaltschaft vorwerfen.

Keine Abfrage von Telefonnummern

Schweizer rät deshalb, telefonische Anfragen, bei denen es um persönliche Daten geht, immer kritisch zu prüfen und sich im Zweifel an die Handwerkskammer zu wenden. Grundsätzlich gelte: Private Nummern oder Adressen der Mitarbeiter dürfen nicht ohne Zustimmung der Betroffenen herausgegeben werden. Verweist ein Anrufer auf die Handwerkskammer, sollten sich Betriebsinhaber also nicht blenden lassen.

Private Telefonnummern von Mitarbeitern in Betrieben werden von der Handwerkskammer nicht abgefragt. Bislang sind diese Fälle nur bei der Handwerkskammer Reutlingen aufgetreten. Andere Fälle sind derzeit nicht bekannt. Schweizer hält es allerdings für möglich, dass diese dreiste Masche der Datensammlung Schule machen könnte. "Headhunter gehören zu den Branchen, die vom Fachkräftemangel profitieren, vorausgesetzt der Dienstleister verfügt über gute Kontakte und eine gut gefüllte Adressenkartei." Um den relativ neuen Markt für Direktsuchen im Handwerk zu erschließen, seien manche Personalberater offensichtlich dazu bereit, mit unsauberen Tricks zu arbeiten, meint Schweizer.