Mehr staatliche Mittel sollen zukünftig in die Pflege fließen. Dazu will die Bundesregierung den Beitragssatz für die Pflegeversicherung erhöhen. Der ZDH sieht große Belastungen auf die Beitragszahler zukommen und fordert ergänzende private Versicherungen und eine Abkopplung vom Lohn.

Deutschland altert und eine Reform der Pflegeversicherung ist aus Sicht der Bundesregierung dringend nötig. Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe (CSU) hat deshalb seinen Vorschlag für eine Pflegereform nun durchs Bundeskabinett gebracht. Bundestag und Bundesrat müssen nun darüber entscheiden.
Zum 1. Januar 2015 soll der Pflegebeitragssatz von 2,05 Prozent (Kinderlose: 2,3 Prozent) um 0,3 Punkte steigen. 0,2 Prozent sollen später dazukommen. Damit sollen dann deutlich mehr Menschen Geld aus der Pflegeversicherung bekommen, vor allem Demenzkranke. Dafür will die Bundesregierung rund 20 Jahre nach Einführung der Versicherung das Verfahren der Einstufung grundsätzlich umstellen und einen neuen Pflegebegriff einführen.
Mehr private Vorsorge
Durch die Reform werden die Beitragszahler nach Aussagen des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) ab 2017 mit insgesamt rund sechs Milliarden Euro jährlich zusätzlich belastet. Das Handwerk sieht die geplante Reform deshalb kritisch und fordert, dass der Gesetzesentwurf überarbeitet werden müsse. Dem ZDH würden Aussagen zu einer nachhaltigen Finanzierung fehlen.
"Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige dürfen nicht ausschließlich aus Mitteln der gesetzlichen Pflegeversicherung finanziert werden", heißt es in einem Schreiben des Verbands. Vielmehr müssten die Sozialversicherungen über andere Wege auf den demografischen Wandel vorbereitet werden.
"Damit die steigenden Gesundheits- und Pflegeausgaben sich nicht negativ auf die Beschäftigungs- und Wirtschaftsleistung Deutschlands auswirken, sollte eine Abkopplung der Pflegebeiträge vom Lohn erfolgen", schlägt der ZDH vor. Der wachsende Finanzbedarf müsse über ergänzende private Versicherungen finanziert werden. Als Mindestforderung gibt das Handwerk den Vorschlag aus, dass der Arbeitgeberbeitrag zur sozialen Pflegeversicherung festgeschrieben werden sollte – wie es die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung vorsieht. dhz