Leasing von Firmenfahrzeugen Auch Oldtimer werden vom Finanzamt anerkannt

Oldtimer sind immer ein Hingucker. Auch sie können geleast und als Firmenfahrzeug genutzt werden. Das erkennt das Finanzamt an. Allerdings müssen die Voraussetzungen dafür gegeben sein.

Das Finanzamt erkennt Oldtimer unter bestimmten Voraussetzungen als Geschäftsfahrzeug an. - © Foto Porsche

Firmenwagen werden häufig geleast. Die Vorteile: Firmeninhaber bleiben liquide, und die monatlichen Raten lassen sich als Betriebsausgaben steuerlich absetzen, erklärt die Bundessteuerberaterkammer in Berlin. Ob sich Selbstständige oder Unternehmen dabei für ein neues Auto oder einen Klassiker entscheiden, spielt keine Rolle. Das Finanzamt unterscheidet nicht zwischen einem geleasten Neuwagen oder einem geleasten Oldtimer.

Oldtimer muss sich als Geschäftsfahrzeug eignen

Allerdings muss der Fiskus den Oldtimer als Firmenwagen anerkennen. Dazu muss dieser als Geschäftsfahrzeug eingesetzt werden und sich für diese Nutzung auch eignen. Beispielsweise gibt es viele mobile Friseure, die mit Cadillacs aus den 50er Jahren zu ihren Kunden fahren oder auch Hochzeitsplaner, deren ausgefallenen Klassiker gerne von Kunden genutzt werden. Wichtig zu beachten: Das Fahrzeug und die damit verbundenen Ausgaben müssen angemessen sein. Berühren die Aufwendungen die private Lebensführung unangemessen und mindern den Betriebsgewinn spürbar, kann es mit der Anerkennung durch das Finanzamt schwierig werden.

Ursprünglicher Anschaffungswert als Berechnungsbasis

Ist die steuerliche Anerkennung gesichert, gehören sowohl die Leasingrate für den Oldtimer als auch Reparaturkosten zu den steuermindernden Ausgaben. Ein weiterer Vorteil: Bei der privaten Nutzung eines Firmenwagens wird für die Berechnung des geldwerten Vorteiles mit der 1-Prozent-Regelung der Bruttolistenpreis zugrunde gelegt. Für Oldtimer gilt der ursprüngliche Anschaffungswert als Berechnungsbasis, nicht der heute möglicherweise für ein Liebhaberstück zu zahlende Preis. dhz/dpa