Erhalten Sie eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer und führen Sie umsatzsteuerpflichtige Leistungen aus, steht Ihnen aus dieser Rechnung der Vorsteuerabzug zu. Damit das Finanzamt den Vorsteuerabzug für Rechnungen über 150 Euro brutto problemlos gewährt, muss diese Eingangsrechnung folgende Mindestangaben ausweisen:
- Name und Anschrift des leistenden Unternehmens,
- Name und Anschrift des Leistungsempfängers,
- Termin der Lieferung oder Leistung,
- Menge und Bezeichnung der gelieferten Produkte bzw. Art und Umfang der Dienstleistung,
- die ggf. nach Steuersätzen aufgeschlüsselten Netto-Beträge und
- die jeweils darauf entfallenden Steuer-Beträge,
- das Ausstellungsdatum (= Rechnungsdatum),
- eine einmalig vergebene Rechnungsnummer sowie die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Ausstellers.