Personallücke beim Zoll Mindestlöhne: "Es wird weder intensiv noch wirksam kontrolliert"

Ein Verstoß gegen den Mindestlohn ist eine Ordnungswidrigkeit, für die der betreffende Arbeitgeber theoretisch bis zu 500.000 Euro zahlen muss. In der Praxis kommt es jedoch selten dazu, denn für die Kontrolle wird viel zu wenig Personal eingesetzt. Zuständig ist der Zoll und mit ihm Klaus Leprich, der Bundesvorsitzende der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft. Dieser gab nun zu, dass "nicht intensiv und schon gar nicht wirksam kontrolliert" werde.

Die Kontrollen zur Einhaltung der Mindestlöhne lassen zu wünschen übrig. Der Zoll hat viel zu wenig Personal dafür. - © T. Michel/Fotolia

Mindestlöhn gibt es bislang nur in einzelnen Branchen, darunter auch nicht wenige Handwerksberufe. Einen flächendeckenden Mindestlohn, der für alle Branchen gesetzlich geregelt als Lohnuntergrenze gilt, lehnt die aktuelle Regierung ab. Aktuell sind es elf verschiedene Branchen, in denen ein Mindestlohn gilt. Darunter sind die Abfallwirtschaft, das Bauhauptgewerbe, der Bergbau, das Dachdecker- , das Elektro- und das Maler- und Lackiererhandwerk, die Gebäudereinigungs- und die Pflegebranche, die Sicherheits- und die Wäschereidienstleistungen und die Zeitarbeit.

Lange haben die einzelnen Branchenvertreter und Gewerkschaften für diese Lohnuntergrenzen gekämpft, doch nun scheinen sie in der Praxis gar nicht ernst genommen zu werden. Wie der Bayerische Rundfunk (BR) in einer ausführlichen Reportage berichtet, sind die Kontrollen der Zollbeamten sehr zurückhaltend und nur wenige der Angestellten kümmern sich überhaupt um dieses Thema.

Riesendefizit bei der Kontrolle der Mindestlöhne

"Ich gehe davon aus, dass der Bereich der Mindestlöhne allenfalls einen Kontrollanteil von zehn Prozent hat", gab auch der Zollvorsitzende Klaus Leprich zu, der sich über die aktuelle Personalpolitik der Behörde ärgert. Gegenüber dem BR sagte er, dass die Kontrolle der Mindestlöhne weder  intensiv noch wirksam sei. Aktuell würden nur rund 6.500 Mitarbeiter der Behörde für Kontrollen eingesetzt und diese müssten den gesamten Bereich der illegalen Beschäftigung, also auch die Schwarzarbeit, in Betriebe vor Ort kontrollieren.

Aktuell seien es mehr als drei Millionen Beschäftigungsverhältnisse im Bereich der Mindestlöhne und diese könnten niemals alle genau unter die Lupe genommen werden. "Und deshalb haben wir in der Tat bei der Kontrolle der Mindestlöhne ein Riesendefizit", sagte Leprich.

Zahlt ein Arbeitgeber keinen Mindestlohn, so begeht er damit eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Trotzdem kann ihn das theoretisch bis zu 500.000 Euro kosten. Wie der BR berichtet läuft das Verfahren in der Praxis jedoch meist anders ab: Der Zoll berechnet nach seinen Kotrollen den wirtschaftlichen Vorteil, den der Arbeitgeber durch die niedrigeren Löhne erzielt hat und multipliziert diesen mit einem bestimmten Faktor, meist 2,5. Zusammengenommen ergebe das die Höhe der Geldbuße.

Mindestlohn: Je nach Branche wirkt er anders

Zum Mindestlohn gibt es verschiedene Meinungen und jetzt also auch eine unterschiedliche Handhabung. Wer sie einhält, muss wohl schon aus Überzeugung handeln, denn Kontrollen haben nur wenige zu befürchten. Dass die Mindestlöhne aber doch Auswirkungen auf die Arbeitsverhältnisse in den verschiedenen Branchen hat und dass sie dort meist positiv gesehen werden, hat das Bundesarbeitsministerium Ende 2011 untersucht und dazu Stellungnahmen veröffentlicht.

"Die Evaluation hat gezeigt, dass sich Branchen-Mindestlöhne, die von den Sozialpartnern ausgehandelt werden, bewährt haben", sagte eine Sprecherin des Ministeriums der Deutschen Handwerks Zeitung, "sie schützen die Beschäftigten vor Dumpinglöhnen und vernichten keine Arbeitsplätze." jtw