Das Thema "Mindestlohn" sorgt wieder für heftige Debatten. Um aufzuzeigen, welche Auswirkungen die bestehenden Lohnuntergrenzen bislang wirklich hatten, hat das Bundesarbeitsministerium Analysen bei verschiedenen Instituten in Auftrag gegeben. Sie zeigen klare Unterschiede zwischen den Branchen sowie zwischen Ost und West. - Von Jana Tashina Wörrle
Schon im Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Bundesregierung, also bevor das Thema wieder in der aktuellen Debatte auftauchte, haben Union und FDP vereinbart, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen zu Mindestlöhnen überprüft werden sollen. Fachleute verschiedener Institute sollten überprüfen, ob die geltenden Lohnuntergrenzen Arbeitsplätze gefährden oder neuen Beschäftigungsverhältnissen entgegenstehen. Zusätzlich sollten sie ermitteln, ob die Mindestlöhne sowohl den erforderlichen Schutz der Arbeitnehmer als auch die Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Branchen gewährleisten. Dies ist nun geschehen und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die einzelnen Abschlussberichte veröffentlicht.
Zu den untersuchten acht Branchen gehören, neben der Abfallwirtschaft, der Pflegebranche und den Wäschereidienstleistungen, auch fünf Beschäftigungsfelder des Handwerks:
"Die Evaluation hat gezeigt, dass sich Branchen-Mindestlöhne, die von den Sozialpartnern ausgehandelt werden, bewährt haben", sagte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums (BMAS), "sie schützen die Beschäftigten vor Dumpinglöhnen und vernichten keine Arbeitsplätze." Die Sozialpartner könnten damit die Besonderheiten der einzelnen Berufe berücksichtigen und dafür sorgen, dass ein fairer Wettbewerb intakt bleibt. "Mit dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz hat der Staat außerdem sichergestellt, dass die so gefundenen Mindestlöhne auch angewendet werden", erklärte sie.
Im Maler- und Lackiererhandwerk gibt es seit dem Jahr 2003 einen branchenweiten Mindestlohn. In Westdeutschland ist dieser nach gelernten und ungelernten Fachkräften unterteilt, in Ostdeutschland nicht. Seit dem 1. Juli 2011 gilt somit in Westdeutschland ein Mindeststundenlohn von 9,75 Euro für ungelernte Arbeitnehmer und 11,75 Euro für gelernte Arbeitnehmer. In Ostdeutschland gelten einheitlich 9,75 Euro.
Die Unterschiede zwischen West- und Ostdeutschland bestimmen auch bezogen auf die sogenannte Eingriffsintensität, also wie stark die Einführung der Mindestlöhne Auswirkungen auf die Lohnverteilung hatte, eine große Rolle. In Westdeutschland waren die Folgen nach Angaben des Berichts sehr gering. Nur wenige Beschäftigte hätten hiervon etwas gespürt. In Ostdeutschland sah dies jedoch ganz anders aus. Hier mussten viele Löhne an die neuen Lohnuntergrenzen angepasst werden. Aktuell sieht die Situation hier so aus, dass noch immer ein großer Teil der Beschäftigten nahe an dieser Untergrenze bezahlt wird.
Schon seit 1997 gilt im Dachdeckerhandwerk ein Mindestlohn. Die Beschäftigten bekommen seit dem 1. Januar 2011, der letzten Anpassung des Mindestlohns, pro Stunde 10,80 Euro. Die Beschäftigungsbedingungen in dieser Branche werden von den Autoren des Berichts als relativ gut und stabil eingestuft. Besonders bezogen auf die Wettbewerbssituation zeige sich hier ein ausgeglichenes Bild. Die deutschen Dachdeckerbetriebe hätten außer in den direkten grenznahen Lagen kaum ausländische Konkurrenz zu fürchten, was auf die frühe Einführung des Mindestlohns zurückgeführt werden könne.
Gleichzeitig sei die Lohnverteilung verstärkt auch durch den drohenden Fachkräftemangel beeinflusst, so dass die Betriebe darauf achten konkurrenzfähige Löhne zu zahlen, um für ihre Beschäftigten attraktiv zu bleiben. Im Branchenvergleich zeigt sich, dass es im Dachdeckerhandwerk bereits sehr viele offene Stellen gibt. Diese Situation zeigt sich in Ostdeutschland noch dramatischer als im Westen, da es hier eine höhere Abwanderungsquote gibt.
Genauso wie bei den Malern und Lackierern zeigt sich im Dachdeckerhandwerk auch, dass der Einfluss der Mindestlöhne in Ostdeutschland insgesamt stärker ausgeprägt war. Vor der Einführung der Lohnuntergrenze verdienten in Westdeutschland drei Prozent der Beschäftigten weniger als diese vorsah. In Ostdeutschland waren es zwölf Prozent. Aktuell erhalten in Westdeutschland etwa ein Drittel der Beschäftigten im Dachdeckerhandwerk Löhne, die der Untergrenze entsprechen. In Ostdeutschland sind es nach Angaben des Berichts 90 Prozent.
Beim Mindestlohn hat das Elektrohandwerk eine Pause gemacht. Er galt zwischen 1997 und 2003, dann gab es eine Unterbrechung bis zum 1. September 2007. Seit dem 1. Januar 2011 bekommen die Beschäftigten hier 9,70 Euro pro Stunde im Westen und 8,40 Euro im Osten. Diese Mindestlöhne steigen in den kommenden beiden Jahren im Westen jewils um 10 Cent an, im Osten sind es 25 Cent im ersten und 20 Cent im zweiten Jahr.
Im Elektrohandwerk zeigt sich durch die Unterbrechung ganz klar, dass zu dieser Zeit die Löhne insgesamt sanken. Die Autoren des Berichts sprechen hierbei von einem Präventionseffekt, der die Höhe der Löhne zu dieser Zeit sicherte. Nach Einführung des neuen Mindestlohns im Jahr 2007 stiegen dann vor allem in Ostdeutschland die gezahlten Gehälter, im Westen war dieses Niveau schon vorher erreicht. Die Anzahl der Beschäftigten ist während der untersuchten Zeit dagegen stabil geblieben, so dass die Autoren hier keine Auswirkungen des Mindestlohns sehen.
Eine Stabilität erkennen die Autoren dagegen bei der Wettbewerbssituation auf dem Absatzmarkt. Dieser hätte nicht ausufern können, da der Mindestlohn hier eine dämpfende Wirkung hatte. Sie werten dies als Vorteil für die Branche.
Das Bauhauptgewerbe ist einer der größten Branchen, in der ein Mindestlohn gilt. Es ist auch die erste Branche, für die Arbeitgeber und Gewerkschaften einen Mindestlohn ausgehandelt haben. Schon am 1. Januar 2007 ist er in Kraft getreten. Er gilt für alle gewerblich Beschäftigten, nicht für Angestellte und Auszubildende und ist im Westen in zwei Lohnstufen unterteilt. Stufe 1 für einfache Bau- und Montagetätigkeiten und Stufe 2 für fachlich andere Arbeiten.
Die Lohnuntergrenze liegt seit dem 1. Juli 2011 in Westdeutschland bei 11 Euro in der ersten Stufe und 13 Euro (Berlin 12,85 Euro) in der zweiten und im Osten liegt sie einheitlich bei 9,75 Euro pro Stunde.
Eine wichtige Aussage des Berichts ist, dass keiner der Befragten die Notwendigkeit des Mindestlohns im Baubereich anzweifelt. Generell sind die Autoren der Meinung, dass der Mindestlohn gleiche Voraussetzungen bei der Auftragsvergabe schaffe und somit entscheidend zu einem "fairen" Wettbewerb beitrage. Er erfülle eine Wettbewerbsfunktion, indem er Schutz gegenüber Unternehmen ohne Tarifbindung, gegenüber organisierten Betrieben aus Nachbargewerken mit einem
niedrigeren Mindestlohnniveau biete. Trotzdem lehnen die Experten einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn ab, da dieser die unterschiedlichen Voraussetzungen der einzelnen Berufe nicht berücksichtigen würde.
Bezogen auf den seit 1997 geltenden Mindestlohn zeigte sich, dass sowohl in Westdeutschland als auch in Ostdeutschland positiv auf die Lohnzuwächse gewirkt hat. Mit der Einführung sind die Löhne also insgesamt gestiegen, obwohl der Mindestlohn in Westdeutschland weniger Auswirkungen hatte als in Ostdeutschland. Im Osten werden insgesamt mehr Löhne auf diesem Niveau gezahlt, die Westen liegen sie darüber. Die höhere Relevanz des Mindestlohns im Osten zeigte sich in der Befragung auch dadurch, dass die Teilnehmer dort genauere Angaben über die Höhe der geltenden Lohngrenze machen konnten als im Westen.
In der Gebäudereinigung gelten seit dem 1. Juli 2007 Mindestlöhne. Sie liegen in Westdeutschland seit dem 1. Januar 2011 zwischen 8,55 Euro und 11,33 Euro und in Ostdeutschland zwischen 7 Euro und 8,88 Euro. Es gibt sechs verschiedene Lohngruppen. Diese Branche ist hinsichtlich der Zahl der Beschäftigten eine der größten, für die in Deutschland über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz branchenspezifische Mindestlohnregelungen gelten.
Es hat sich gezeigt, dass die Mindestlöhne eine hohe Bedeutung für die tatsächliche Entlohnung von Beschäftigten haben. In gut 45 Prozent aller Betriebe werden alle Reinigungskräfte auf dem Niveau der Mindestlöhne bezahlt und in weiteren gut 29 Prozent ist dies zumindest bei einem Teil der Reinigungskräfte der Fall.
Da in der Reinigungsbranche viele Beschäftigte in Ost und West nur in Teilzeit und in geringer Beschäftigung arbeiten, sind hier auch besondere Regelungen (verschiedene Abstufungen der Lohngruppen) nötig. Gleichzeitig hat diese Branche aber auch immer mit Vorurteilen zu kämpfen, dass hier keine guten Arbeitsbedingungen vorherrschen würden. Bezogen auf den Mindestlohn sagten jedoch viele Betriebe, dass diese das Image der Branche fördern würden. Dies habe auch eine positive Wirkung für die Personalrekrutierung und -bindung.
Die ausführlichen Berichte des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie unter bmas.de.
Kopf der Woche
Der CDU-Politiker Peter Altmaier ist diese Woche als neuer Bundesumweltminister vereidigt worden. Der 53-Jährige ist siebter Minister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - ihn erwarten komplexe Aufgaben mit mehreren Unbekannten.