Elektronisches Meldeverfahren wurde erneut verschoben
E-Bilanz vertagt sich
Die Finanzverwaltung plant eine massive Umstrukturierung des Bilanzmeldeverfahrens. Die Daten sollen nur noch elektronisch beim Finanzamt eingehen. Jetzt wurde die Pilotphase zum zweiten Mal verlängert.
Die so genannte E-Bilanz, also das Verschicken der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) auf elektronische Weise, soll Bürokratie abbauen und Kosten senken. Zudem sollen Finanzämter Bilanzinformationen einfacher in ein Programm für Risikomanagement einspeisen, um so ungewöhnliche Unternehmenszahlen automatisch erkennen zu können.
Aus technischen Gründen
Eigentlich sollte die E-Bilanz bereits in diesem Jahr anlaufen, doch aus organisatorischen und technischen Gründen wurde der Termin im August bereits zum zweiten Mal um zwölf Monate verschoben. Jetzt gilt die Anweisung, die Steuerdaten elektronisch zu verschicken, erst ab 2013. An der Steuertaxonomie, dem zu liefernden Datensatz, wird noch immer getüftelt.
Übergangsfrist beachten
§ 5b Einkommenssteuergesetz (EStG) regelt, dass Abschlüsse von Unternehmen, die nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) bilanzieren, die Steuerbilanz ab dem Geschäftsjahr 2013 elektronisch übermitteln müssen. Dafür gilt das vorgegebene Datenschema, an dem noch gearbeitet wird. Jedoch gewährt der Gesetzgeber eine Übergangsfrist, nach der auch die Daten des Jahresabschlusses 2012 im Jahr 2013 noch in Papierform übermittelt werden dürfen.acw
Handwerksunternehmen sollten sich über die kommenden Änderungen auf dem Laufenden halten - etwa auf www.bundesfinanzministerium.de Rubrik Wirtschaft und Verwaltung/Steuern. Die Veröffentlichung des endgültigen Anwendungsschreibens zu § 5b EStG war für Ende September vorgesehen und lag zum Redaktionsschluss noch nicht vor