Einfacher sanieren

Neues Insolvenzrecht

Einfacher sanieren

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines neuen Insolvenzgesetzes vorgestellt. Es soll künftig mehr als bisher als Chance zur Sanierung verstanden werden. Was sich ändern soll:

- Gläubiger sollen mehr Rechte bekommen, z.B. mehr Einfluss auf die Auswahl des Insolvenzverwalters.

- Ein Schuldner soll bei drohender Zahlungsunfähigkeit die Möglichkeit erhalten, innerhalb von drei Monaten in einer Art „Schutzschirmverfahren“ einen Sanierungsplan auszuarbeiten.

- Das Insolvenzplanverfahren soll straffer werden.

- Maximal ein Insolvenzgericht pro Landgerichtsbezirk soll für Insolvenzen zuständig sein.

- Verjährungsfristen für verspätete Forderungen sollen verkürzt werden.

- Im Rahmen des Planverfahrens können künftig auch Forderungen von Gläubigern in Gesellschaftsanteile umgewandelt werden.

- Clearinghäusern sollen eine stärkere Rolle spielen.ree