Neues Insolvenzrecht
Einfacher sanieren
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines neuen Insolvenzgesetzes vorgestellt. Es soll künftig mehr als bisher als Chance zur Sanierung verstanden werden. Was sich ändern soll:
- Gläubiger sollen mehr Rechte bekommen, z.B. mehr Einfluss auf die Auswahl des Insolvenzverwalters.
- Ein Schuldner soll bei drohender Zahlungsunfähigkeit die Möglichkeit erhalten, innerhalb von drei Monaten in einer Art „Schutzschirmverfahren“ einen Sanierungsplan auszuarbeiten.
- Das Insolvenzplanverfahren soll straffer werden.
- Maximal ein Insolvenzgericht pro Landgerichtsbezirk soll für Insolvenzen zuständig sein.
- Verjährungsfristen für verspätete Forderungen sollen verkürzt werden.
- Im Rahmen des Planverfahrens können künftig auch Forderungen von Gläubigern in Gesellschaftsanteile umgewandelt werden.
- Clearinghäusern sollen eine stärkere Rolle spielen.ree