Unternehmensnachfolge aus zwei Blickwinkeln
Bernhard Köstler
Bin dann mal weg
Im Handwerk treten auch dieses Jahr tausende Betriebsinhaber ihren wohlverdienten Ruhestand an. Doch was tun mit dem Lebenswerk, wenn niemand aus der Familie das Handwerk übernehmen möchte? Die Deutsche Handwerks Zeitung hat Betriebsübernehmer in spe befragt, wie sie sich auf den Tag X vorbereiten.
Wird der Betrieb veräußert, verschenkt oder verpachtet, ist bei der Firmenübergabe auch der Betriebsübernehmer mit von der Partie. Auch dessen Blickwinkel wird im Folgenden mit allen Vor- und Nachteilen näher beleuchtet.
Die Gründe für eine Betriebsübergabe sind unterschiedlich. Manch einer möchte gerne die Früchte für sein Lebenswerk ernten und seine Anstrengungen beim Verkauf versilbert sehen. Andere möchten die Arbeitsplätze ihrer Mitarbeiter sichern oder die Familientradition durch Übergabe an einen Verwandten aufrechterhalten.
Blickwinkel 1: Vorbereitung der Betriebsübergabe
Egal, ob der Betrieb an einen Fremden verkauft oder einem Familienmitglied übergeben werden soll, es gilt: frühzeitig mit der Vorbereitung beginnen - bestenfalls ein bis zwei Jahre vor dem geplanten Abschied. Nur so lässt sich eine überhastete Unternehmensnachfolge mit finanziellen, rechtlichen oder steuerlichen Nachteilen vermeiden.
Schritt 1: Im ersten Schritt sollte die Form der Betriebsübergabe gewählt werden. Folgende Szenarien sind denkbar:
- Verkauf des gesamten Betriebs: Hier wird ein echter Schlussstrich unter die Selbstständigkeit gezogen. Veräußerungsgewinne werden meist begünstigt besteuert.
- Schenkung des Betriebs: So entsteht kein Veräußerungsgewinn.
Eine Schenkung in Etappen hat den Vorteil, dass die Freibeträge bei der Schenkungssteuer alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden dürfen.
- Verpachtung des Betriebs: Der Verpächter kann wählen, ob eine Betriebsunterbrechung oder eine Betriebsaufgabe vorliegt. im zweiten Fall ist ein Aufgabegewinn zu versteuern, bei einer Unterbrechung nicht.
- Beteiligung des Nachfolgers: Möchte der bisherige Inhaber die Zügel noch nicht ganz aus der Hand geben, kann er den potenziellen Übernehmer zunächst an seiner Firma beteiligen (Anteile an GmbH verkaufen oder Personengesellschaft gründen).
Schritt 2: Im zweiten Schritt sollte ein Gutachter den Wert des Unternehmens bestimmen. So lässt sich ein möglichst hoher Veräußerungspreis erzielen oder die Schenkungsteuerbelastung bei unentgeltlicher Übertragung kalkulieren.
Schritt 3: Ist kein Nachfolger aus der Familie oder aus dem Betrieb in Sicht, müssen in einem dritten Schritt fremde Übernehmer gesucht werden. Hier ist es hilfreich, die geplante Betriebsübergabe in einer Betriebsbörse der Handwerkskammer (z.B. www.hwk-muenchen.de) oder in der Betriebsbörse des Internetportals www.nexxt-change.org anzuzeigen.
Blickwinkel 2: Vorteile und Risiken
des Übernehmers
Bei einer Betriebsübernahme könnte man meinen, der Betriebsübernehmer könne sich ins warme, gemachte Nest setzen und müsste die Anlaufschwierigkeiten und Kinderkrankheiten der klassischen Existenzgründung nicht fürchten. Doch ganz so einfach ist es nicht. Die Pluspunkte der Übernahme liegen auf der Hand (siehe Kasten unten), doch die Risiken sind nicht zu unterschätzen. Der größte Stolperstein dürfte sein, dass der Übernehmer in der Anfangsphase Akzeptanzschwierigkeiten bei Kunden und Mitarbeitern überwinden muss. Sowohl die Kundschaft als auch das Personal werden den neuen Chef kritisch beäugen und mit seinem Vorgänger vergleichen. Um sich gleich von Anfang an positiven Respekt zu verschaffen, sollte vertraglich vereinbart werden, dass der bisherige Betriebsinhaber in der ersten Zeit weiterhin als Ansprechpartner insbesondere für Kunden bereitsteht.
Steuerliche Risiken und Verpflichtungen
Bei einer Betriebsnachfolge haftet der Übernehmer für betriebliche Steuern (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Lohnsteuer), die bis zum Tag der Betriebsübernahme angefallen sind. Aus diesem Grund sollte mit dem Übergeber vereinbart werden, dass er für solche Schulden selbst noch geradestehen muss. Ohne Vereinbarung kann es passieren, dass eines Tages infolge einer Betriebsprüfung hohe Steuernachzahlungen für Jahre drohen, für die der Übernehmer nicht verantwortlich war.