Weniger Bürokratie

Vergabe öffentlicher Aufträge

Weniger Bürokratie

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) schafft die Voraussetzungen zur drastischen Senkung von Bürokratiekosten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Das Kabinett hat dem vorgelegten Entwurf einer aktualisierten Vergabeverordnung zugestimmt. Der Verordnungsentwurf wird nun dem Bundesrat zugeleitet.

Der Entwurf setzt die vom öffentlichen Vergabewesen novellierten Vergabe- und Vertragsordnungen für Bau-, Liefer- und freiberufliche Dienstleistungen (VOB, VOL, VOF) in Kraft. Künftig wird es wesentliche Verfahrenserleichterungen bei den von den Betrieben zu fordernden Eignungsnachweisen geben. Auftraggeber können nun im Regelfall Eigenerklärungen statt offizieller Nachweise fordern. Da der Verordnungsentwurf auch Bestimmungen aus der Energieeffizienzrichtlinie umsetzt, können öffentliche Auftraggeber künftig auch Energieeffizienzkriterien bei ihren Einkäufen berücksichtigen.

Das BMWi misst der neuen Verordnung ein Reduzierungspotenzial bei Vergabeverfahren für Liefer- und Dienstleistungen in Höhe von etwa 40 Prozent der bisher entstandenen Bürokratiekosten bei. Dies entspricht einer Verminderung der Bürokratielasten um mehr als 250 Millionen Euro.dhz

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