Der Schutz von Arbeitnehmern vor Sonnenlicht wird nicht zusätzlich gesetzlich geregelt. Dies teilte das Bundesarbeitsministerium dem Handwerk mit. ZDH-Präsident Kentzler begrüßt, dass den Betrieben so zusätzliche Bürokratie erspart bleibe.
Handwerk erleichtert: Kein Sonnenschutz per Gesetz
Der ZDH hatte den Gesetzentwurf abgelehnt und eine "Eins-zu-eins“-Umsetzung des europäischen Rechts gefordert. Die stichhaltige Begründung: Das Gesetz bedeute eine Überregulierung und wäre nicht praxistauglich gewesen. Arbeitgeberpflicht wäre es gewesen, die Arbeitnehmer über die Wetteraussichten zu informieren und in den Gebrauch von Sonnenschutzmitteln einzuweisen.
Kentzler: "Es besteht bereits ausreichender Schutz vor Gefährdung durch die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes, der Arbeitsstättenverordnung und der Unfallverhütung.“ Das Ministerium trägt den Bedenken des Handwerks nun Rechnung und wird wie in der europäischen Richtlinie gefordert, nur die künstliche optische Strahlung, also zum Beispiel Laserlicht, in die Gesetzgebung aufnehmen.
dhz
