Beratungsprotokolle sind mangelhaft Mitschriften für Verbraucher "völlig unbrauchbar"

Die seit 2010 vorgeschriebenen Beratungsprotokolle nach Verkaufsgesprächen für Geldanlagen sind einer Untersuchung zufolge für Verbraucher "völlig unbrauchbar". Sie dienen vor allem dem Schutz der Banken vor Verbraucherklagen.

Mitschriften für Verbraucher "völlig unbrauchbar"

Die Protokollpflicht gilt seit Jahresbeginn für Beratungsgespräche, in denen Wertpapiere wie Fonds, Anleihen oder Zertifikate empfohlen werden. Die Bankberater sollen in dem Protokoll, dass der Kunde anschließend erhält, vollständige Angaben über die Produkte und die Risiken machen. In der Praxis würden konkrete Risiken allerdings nie genannt, berichtet die Zeitschrift. Stattdessen befänden sich Phrasen in den Papieren, wie etwa: "Über die Risiken des Produkts wurde aufgeklärt". Für Bankberater sei dies ein Persilschein. Vor Gericht dürften Anleger dann leer ausgehen.

Zudem stellten viele Banken trotz gesetzlicher Pflicht keine Beratungsprotokolle aus. Lediglich nach 10 von 16 Beratungsgesprächen hätten die Autoren die vorgeschriebenen Schriftstücke erhalten. Doch entsprächen die Papiere nicht den gesetzlichen Vorgaben.

So muss im Protokoll neben vollständigen Angaben zu empfohlenen Finanzprodukten unter anderem aufgeführt werden, wer um das Gespräch gebeten habe. Zudem müssen die persönlichen und finanziellen Verhältnisse des Anlegers, sowie seine Erfahrungen mit Geldanlagen festgehalten werden. Zudem muss der Berater ausführlich erläutern, warum er einem Anleger ein bestimmtes Produkt empfiehlt. Der Berater muss das Protokoll unterschreiben und dem Anleger auf jeden Fall vor Abschluss aushändigen.

ddp