Bürgschaftsbanken sind Förderbanken mit der Zielsetzung, gewerbliche Unternehmen und Freie Berufe bei der Kredit- oder Beteiligungsfinanzierung zu unterstützen. Von ihnen gewährte Bürgschaften sind vollwertige Sicherheiten für alle Hausbanken.
Kein erfolgversprechendes Vorhaben sollte an fehlenden Sicherheiten scheitern
Die Bürgschaftsbanken in den 16 Bundesländern sind Kreditinstitute nach § 1 des Kreditwesengesetzes. Sie sind Selbsthilfeeinrichtungen des Mittelstandes, an denen Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Kammern der Freien Berufe, Wirtschaftsverbände und Innungen, Banken und Sparkassen sowie Versicherungsunternehmen beteiligt sind. Sie stehen nicht miteinander im Wettbewerb, sondern sind - jeweils rechtlich und wirtschaftlich selbständig - für die mittelständische Wirtschaft in "ihrem" Bundesland tätig.
Der Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e. V. (VDB) nimmt die Interessenvertretung der deutschen Bürgschaftsbanken wahr. Er hält Kontakt zu den zuständigen Bundesministerien der Wirtschaft und der Finanzen, zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), zu weiteren Organisationen und zur Öffentlichkeit.
Wofür gibt es Bürgschaften? Wie wird der Antrag gestellt? Die von den Bürgschaftsbanken gewährten Ausfallbürgschaften sind in den Kurzinformationen über Ausfallbürgschaften und Beteiligungsgarantienerläutert. Diese Bürgschaften ermöglichen Unternehmen, die nicht über ausreichende Sicherheiten verfügen, die Kreditfinanzierung über die Hausbank. Außerdem werden Garantien für Beteiligungen gewährt.
Flyer Kurzinformationen über Ausfallbürgschaften und Garantien (154 KB, 12.08.2009)
dhz