Bundesrat billigt GmbH-Reform
MoMiG kommt
Am 19. September 2008 hat der Bundesrat das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) gebilligt. Das Inkrafttreten der GmbH-Reform steht nun unmittelbar bevor – voraussichtlich am 1. November 2008.
Die Bundesregierung verfolgt mit den geplanten Neuregelungen drei wesentliche Ziele: Zum einen soll die Existenzgründung für junge Unternehmer erleichtert werden, zum anderen will sie den Gläubigerschutz verbessern – den Missbrauch von Gläubigerschutzvorschriften durch Gesellschafter im Insolvenzfall aber verhindern. Triebfeder der Reform ist jedoch die erforderliche Stärkung der GmbH im Wettbewerb mit vergleichbaren Rechtsformen in Europa. Zur wichtigste Konkurrentin hat sich in der vergangenheit die englische Limited Company entwickelt, die zuletzt in Deutschland einen regelrechten Boom erlebte: Rund jede fünfte Unternehmensgründung erfolgte als „Limited“. Die neue „haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft“ kann wie ihre englische Schwester ohne die für die GmbH bisher übliche Mindestkapitaleinlage von 25.000 Euro gegründet werden – als Startkapital reicht ein symbolischer Betrag von 1 Euro. Musterformulare, geringe Gründungskosten und die Möglichkeit der Wahl eines ausländischen Verwaltungssitzes vereinfachen die Existenzgründung nach neuem GmbH-Recht zusätzlich. Wie die „Limited“ muss auch das unter deutschen vereinfachten Bedingungen gegründete Unternehmen in der Firmierung als haftungsbeschränkt gekennzeichnet werden, nämlich „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“. Zu den größten Schwächen des GmbH-Gesetzes gehörte die strenge Reglementierung der Geschäftsanteile: Pro Gesellschafter war nur eine unteilbare Einlage mit einer Mindesthöhe von 100 Euro vorgesehen. Künftig können Gesellschafter bei der Errichtung der Gesellschaft flexibler über die Höhe ihrer Geschäftsanteile (Mindestnennwert: 1 Euro) bestimmen. Zudem können Geschäftsanteile nun geteilt und zusammengelegt werden, nicht zuletzt, um Geschäftsübernahmen und Nachfolgregelungen zu erleichtern. GK-Law/abu
Weitere Informationen zur GmbH-Reform finden
Sie im Internet auf den Seiten des Bundesjustiz-
ministeriums unter www.bmj.bund.de/momig