Pflegegesetz Teil zwei: Anfang 2015 trat das erste "Pflegestärkungsgesetz" in Kraft, nun hat die Bundesregierung das zweite Gesetz auf den Weg gebracht. Welche Änderungen vorgesehen sind.

Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz will die Bundesregierung das Leistungsangebot für Pflegebedürftige und Pflegende ausbauen. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe beschlossen.
Zentraler Punkt des zweiten Pflegestärkungsgesetzes ist ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, der Demenzkranken Anspruch auf die gleichen Leistungen einräumt wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Ausschlaggebend wird künftig sein, wie selbstständig jemand noch ist. Damit verbunden ist ein neues Begutachtungsverfahren, bei dem auch geistige Beeinträchtigungen eine Rolle spielen sollen.
Rechtsanspruch auf zusätzliche Betreuung
Zugleich sollen die bisherigen drei Pflegestufen auf fünf sogenannte Pflegegrade ausgeweitet werden, um so dem Pflegebedarf jedes Einzelnen besser Rechnung tragen zu können. Hierdurch werden laut Bundesregierung auch Menschen Leistungen erhalten, die bisher noch nicht als pflegebedürftig gelten.
Für derzeit bereits Pflegebedürftige bedeuten die Änderungen jedoch nicht, dass sie neu begutachtet werden müssen. Sie sollen laut Bundesregierung einfach in das neue System überführt werden.Wer in einem Pflegeheim lebt, soll künftig zudem einen Rechtsanspruch auf eine zusätzliche Betreuung erhalten.
Pflegeversicherung übernimmt Beiträge
Auch betreuende Angehörige sollen durch das Gesetz besser gestellt werden. Für sie zahlt künftig die Pflegeversicherung Rentenbeiträge. Die Voraussetzung: Sie pflegen zu Hause einen Pflegebedürftigen im Pflegegrad zwei bis fünf mindestens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf mindestens zwei Tage. Die Rentenbeiträge sollen mit zunehmender Pflegebedürftigkeit steigen.
Für alle Pflegepersonen - bislang nur Angehörige - wird zudem eine Pflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung eingeführt. Die war bisher freiwillig. Wer aus seinem Beruf aussteigt, um einen Angehörigen zu pflegen, für den übernimmt die Pflegeversicherung außerdem die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung.
Erstes Pflegestärkungsgesetz bereits Anfang 2015
Die Umstellung auf das neue System soll bis 2017 weitgehend abgeschlossen sein. Dabei soll keiner der heute rund 2,7 Millionen Leistungsbezieher aus der sozialen und der privaten Pflegeversicherung schlechter gestellt werden. Durch das neue System würden in den nächsten Jahren rund 500.000 Menschen mehr unterstützt.
Bereits Anfang des Jahres trat das erste Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Mit beiden Reformen ist eine Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung verbunden. Zu Jahresbeginn stieg er von 2,05 Prozent auf 2,35 Prozent. 2017 kommt eine weitere Steigerung um 0,2 Punkte hinzu. Beide Erhöhungen bringen zusammen rund fünf Milliarden Euro. sch/dpa