Asylbewerber beschäftigen Flüchtlingen in Ausbildung helfen: Allen Hindernissen zum Trotz

Viele Handwerksbetriebe helfen Flüchtlingen in die Ausbildung. Doch sie brauchen Unterstützung bei der Bewältigung der Bürokratie. Mit was Betriebe in nächster Zeit rechnen können.

Karin Birk

Bald in Ausbildung: Elektromeister Ralph Horn (rechts) aus Chemnitz ist optimistisch, dass es mit Mohammad und der Ausbildung klappen wird. Der 23-Jährige kommt aus Afghanistan, ist seit acht Monaten in Deutschland und laut Horn überdurchschnittlich motiviert. - © Foto: MDR

Ralph Horn ist nicht blauäugig. "Ich habe schon Bedenken, dass es schwierig werden kann mit der Ausbildung von Mohammad", sagt der Elektromeister aus Chemnitz. Doch der 23 Jahre alte Flüchtling aus Afghanistan sei überdurchschnittlich motiviert. Auch deshalb will er ihm eine Chance geben. Am 1. Oktober kann er mit einer Einstiegsqualifizierung in seinem Betrieb anfangen. Später soll eine Lehre folgen.

Mohammad ist seit acht Monaten in Deutschland. Noch ist sein Asylverfahren nicht abgeschlossen. "Ich gehe aber davon aus, dass er nicht abgeschoben wird", sagt Horn nach Rücksprache mit einem Freund, der sich als Pate von Anfang an ehrenamtlich um Mohammad gekümmert und so manchen Behördengang übernommen hat.

Großes Interesse an speziellen Ausbildungsmessen

Nicht immer finden Betrieb und Flüchtling so schnell zueinander. Auch der bürokratische Aufwand lässt manchen zurückschrecken. Die Handwerkskammer München und Oberbayern hat deshalb im Frühsommer an sechs Standorten die Ausbildungsmesse "meet your job" für Flüchtlinge und Jugendliche mit Migrationshintergrund organisiert. "Das Interesse war sehr groß", sagt Christoph Karmann, Ausbildungsakquisiteur der Kammer. Rund 1.500 Jugendliche und junge Erwachsene und 180 Aussteller sind ge­kommen.

Insgesamt ist das Handwerk durchaus bereit, in die Ausbildung von Flüchtlingen zu investieren. "Wir haben immer wieder deutlich gemacht, dass wir hier einen Beitrag zur Integration von jungen Flüchtlingen leisten können", sagt ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer.

Nach Ausbildung befristete Aufenthaltserlaubnis

Das beweist auch Bäckermeister Karl Eisele aus Heidenheim, bei dem ein junger Afrikaner aus Togo jetzt eine Bäckerlehre angefangen hat. Ohne die Unterstützung ehrenamtlicher Helfer vor Ort hätte es aber nicht geklappt. "Ich kann den Ausbildungsplatz stellen und für eine gute Ausbildung sorgen", sagt Eisele. "Den Wust mit der Bürokratie müssen andere erledigen", ergänzt er. Jetzt hofft er, dass sein Auszubildender durch die seit Anfang August geltende Regelung während der Ausbildung nicht abgeschoben wird.

Denn seither gilt: Wer eine Ausbildung macht, bekommt für jeweils ein Jahr eine Duldung bei erfolgreichem Ausbildungsverlauf. Voraussetzung dafür ist, dass der Flüchtling vor ­Beginn der Lehre das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und aus ­keinem sicheren Herkunftsland stammt.

Hat der Geduldete die Ausbildung absolviert und eine entsprechende Stelle gefunden, kann er eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten, heißt es bei der Bundesagentur für Arbeit. Vergangene Woche hat sich Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) dafür ausgesprochen, Geduldeten, die in Deutschland eine Ausbildung durchlaufen haben, ein dauerhaftes Bleiberecht zu gewähren. Bisher gibt es hier nur eine Kann-Lösung.

Ausbildungsbegleitende Hilfen geplant

Darüber hinaus hat Nahles im August einen Gesetzesentwurf vorgelegt, nach dem geduldete Flüchtlinge ab 1. Januar 2016 schon nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland Bafög-Zahlungen und Berufsausbildungshilfe bekommen sollen. Bisher betrug die Wartezeit vier Jahre. Auch sollen Arbeitsagenturen junge geduldete Ausländer künftig ausbildungsbegleitende Hilfen wie Nachhilfe für den Berufsschulunterricht oder Sprachunterricht anbieten können. Außerdem sollen sie schon nach 15 Monaten in Deutschland eine assistierte Ausbildung beginnen können, wenn sie aufgrund von Sprachdefiziten oder Eingewöhnungsschwierigkeiten noch einer besonderen Förderung bedürfen, heißt es im Bundesarbeitsministerium.

Will ein Handwerksunternehmen einen jungen Flüchtling ausbilden, sollte er ein paar Regeln beachten. "Wer einen Flüchtling als Praktikanten, für eine Einstiegsqualifizierung oder als Lehrling einstellt, sollte sich an die örtliche Ausländerbehörde wenden, um eine Genehmigung zur Ausübung einer Beschäftigung zu bekommen", heißt es bei der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Diese werde sich gegebenenfalls noch an die Arbeitsagentur vor Ort wenden.

Dies betrifft Flüchtlinge im Asylverfahren oder Geduldete. Anerkannte Flüchtlinge dürfen jede Beschäftigung annehmen. Außerdem sollte der Antrag für eine Förderung immer vor Beginn der Einstiegsqualifikation oder Lehre bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter vor Ort gestellt werden, heißt es weiter.