Hilfe für Selbstständige Gründungs- und Mittelstandsberatung neu ausgerichtet

Lassen sich Firmengründer und Inhaber von mittelständischen Betrieben durch externe Experten beratet, wird das vom Bund finanziell gefördert. Dieses Förderprogramm wurde nun neu konzipiert und verbessert.

Gründungs- und Mittelstandsberatung wird vom Bund gefördert. - © Foto: Gina Sanders

Eine neue Firma zu gründen, oder ein bereits bestehendes Unternehmen zu führen, ist nicht leicht. Deshalb sind eine gute Vorbereitung sowie eine Begleitung von unternehmerischen Richtungsentscheidungen enorm wichtig. Um den Neugründern einen ausreichenden Zugang zu externen Unternehmensexperten zu ermöglichen, fördert der Bund diese Beratungsdienstleistungen.

Neue Eckpunkte erleichtern Förderung

Um eine verbesserte Förderung von Gründern sowie kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu ermöglichen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie deshalb  neue Eckpunkte, zur künftigen Förderung der "Gründungs- und Mittelstandsberatung", erarbeitet. Dadurch werden die verschiedenen Programme des Bundes  zu einer einheitlichen Förderung zusammengefasst.

Aufgrund des vereinfachten Verwaltungsverfahrens, erhalten die Gründer leichteren  Zugang zu wichtigem, externem Know-how. Der Vorteil: Professionelle Beratung hilft, die Erfolgschancen sowie die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, und somit den Mittelstand zu stärken .

16 Millionen Euro an Fördermitteln

Für das kommende Jahr stehen 16 Millionen Euro aus Bundesmitteln für die Beratung zur Verfügung. Allerdings bedarf es dafür noch der parlamentarischen Zustimmung zum Haushalt 2016 im Bundestag. Die aus dem Europäischen Sozialfonds kofinanzierten Zuschüsse sind vor allem für kleine und finanziell eingeschränkte Unternehmen in strukturschwächeren Regionen gedacht. Die Richtlinien der künftigen Förderung sollen zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Mit dem neuen Paket werden die bisherigen Unterstützungsprogramme  "Förderung unternehmerischen Know-hows" sowie "Gründercoaching Deutschland", "Turn-Around-Beratung" und "Runder Tisch" zusammengefasst und ersetzt.  

Antragsberechtigt sind neu gegründete sowie bereits bestehende KMU. Die Durchführung der neuen Beratungsförderung übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. pm/dhz

Die Eckpunkte zur neuen Beratungsförderung in der Übersicht.