Als nächstes Bundesland erhöht Brandenburg die Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf ab 1. Juli 2015. Wer sich mit dem Verkäufer bereits einig ist, sollte noch einen Notartermin bis 30. Juni einschieben. Dann berechnet das Finanzamt die Grunderwerbsteuer nach dem alten Grunderwerbsteuersatz.
Brandenburg erhöht die Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf ab 1. Juli 2015 von bisher 5 Prozent auf dann 6,5 Prozent. Für die Entstehung und damit für die Höhe der Grunderwerbsteuer ist der Zeitpunkt maßgeblich, an dem der Immobilienverkäufer und der Immobilienkäufer den Notarvertrag unterzeichnen. Die Kaufpreiszahlung sowie der Übergang von Nutzen und Lasten haben keinen Einfluss auf den anzuwendenden Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer. Wer sich mit dem Verkäufer der Immobilie bereits einig ist, sollte daher den Notartermin noch bis 30. Juni vereinbaren.
Beispiel: Handwerkerin Martha Müller plant den Kauf einer neuen Immobilie für ihren Malereibetrieb in Brandenburg. Der Kaufpreis wurde mit dem Immobilienverkäufer bereits vereinbart. Er beträgt 250.000 Euro. Die Kaufpreiszahlung sowie der Übergang von Nutzen und Lasten sind erst im Oktober 2015 geplant. Handwerkerin Müller unterzeichnet den Notarvertrag a) am 30.6.2015 oder b) am 1.7.2015.
Höhe der Grunderwerbsteuer
| Notarvertrag vom 30.6.2015 | Notarvertrag vom 1.7.2017 | |
| Immobilienkaufpreis | 250.000 Euro | 250.000 Euro |
| Steuersatz für Grunderwerbsteuer | 5% | 6,5% |
| Höhe der Grunderwerbsteuer | 12.500 Euro | 16.250 Euro |
| Fazit: Die Unterschrift unter den Notarvertrag noch vor dem 1.7.2015 spart 3.750 Euro Grunderwerbsteuer. |
Tipp: Wer es nicht mehr schafft, den Immobilienkauf in Brandburg bis 30. Juni notariell beurkunden zu lassen, hat keine Chance, der höheren Grunderwerbsteuer zu entgehen. Insbesondere folgende Vereinbarungen helfen nichts:
- Vorkaufsrecht: Die Vereinbarung eines Vorkaufsrechts bis zum 30.6.2015 genügt nicht, um beim tatsächlichen Immobilienkauf in den Genuss des 5%igen Grunderwerbsteuersatzes zu kommen.
- Handschlag: Eine verbindliche mündliche Vereinbarung mit Zeugen zum Immobilienkauf bis zum 30.6.2015 führt dazu, dass beim Kauf der neue, höhere Grunderwerbsteuersatz fällig wird. dhz
