Seit 2013 sind auch Minijobber rentenversicherungspflichtig. Wie die erste Bilanz der Deutschen Rentenversicherung nun zeigt, lassen sich weniger Menschen von der Beitragsleistung befreien lassen als erwartet. Ein Überblick über die Regelungen.

Die Verdienstgrenze für Minijobs war zu Jahresbeginn von 400 auf 450 Euro angehoben worden. Gleichzeitig führte der Gesetzgeber eine Rentenversicherungspflicht ein. Anders als die Bundesregierung erwartet hatte, nutzen viele Minijobber diese Möglichkeit, einen kleinen Betrag in die Rentenkasse einzuzahlen.
Die Bundesregierung hatte noch im Herbst 2012 mit 90 Prozent Befreiungen gerechnet. Doch nun zeigte die erste Bilanz der zuständigen Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See (KBS) für das erste Quartal, dass rund jeder vierte geringfügig Beschäftigte Beiträge für die Rente einzahlt.
Zwei Drittel der Minijobber sind Frauen
Minijobber zahlen im gewerblichen Bereich 3,9 Prozent ihrer Einkünfte, 15 Prozent übernimmt der Arbeitgeber. Im Privathaushalt - etwa bei vielen Putz- oder Betreuungsstellen - muss der Minijobber dagegen 13,9 Prozent selbst zahlen, der Arbeitgeber übernimmt 5 Prozent. Insgesamt haben rund sieben Millionen Menschen in Deutschland einen angemeldeten Minijob, etwa zwei Drittel sind Frauen.
Zum Jahresbeginn 2013 hat sich mit den Neuregelungen für Minijobs jedoch noch einiges mehr geändert. Die Details für Arbeitnehmer und Arbeitgeber können Sie hier nachlsen: "Minijobs: Was sich 2013 geändert hat".>>>