Selbstständige und Privatpersonen sollen ihre Schulden im Falle einer Insolvenz schneller wieder loswerden können. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Neuregelung der Verbraucherinsolvenz beschlossen. Statt in sechs Jahren könnten die Betroffenen schon nach drei Jahren schuldenfrei sein. Doch ZDH-Generalsekretär Schwannecke warnt vor den Folgen für Handwerksbetriebe.

Im Jahr 2011 gab es in Deutschland über 100.000 Verbraucherinsolvenzverfahren und knapp über 20.000 Insolvenzverfahren von ehemals selbständigen Personen. Doch dass diese über sechs Jahre lang auf einem Schuldenberg sitzen und keinen richtigen Neuanfang im Berufsleben in Angriff nehmen können, dauert der Bundesregierung zu lange. Sie möchte das Verfahren der Privatinsolvenz beschleunigen und hat dazu einen Gesetzesentwurf beschlossen.
Demnach könnten die Schuldner schon nach drei Jahren über das sogenannte Restschuldbefreiungsverfahren alle offenen Zahlungsverpflichtungen hinter sich lassen. Voraussetzung ist jedoch, dass sie mindestens ein Viertel der Schulden und die Kosten des Insolvenzverfahrens innerhalb dieses Zeitraums beglichen haben. Bisher dauerte das Verfahren für Privatinsolvenzen sechs Jahre.
Negativ für die Unternehmenskultur
Doch schon kurz nach Bekanntwerden der Reformpläne wird Kritik laut. In einem Gastbeitrag für das Handelsblatt warnt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), davor, dass sich mit dem neuen Insolvenzrecht die Verantwortungskultur und damit die Unternehmenskultur in Deutschland negativ zu verändern könnte. Konkret sieht er höhere Zahlungsausfälle auf Handwerksbetriebe zukommen, die auch ohne die Reform stark mit der unsteten Zahlungsmoral der Kunden zu kämpfen hätten.
"Die Menschen machen es Banken und Staaten gerne nach. Sie kaufen auf Pump ein, nutzen Dienstleistungen ohne an die spätere Bezahlung zu denken, lassen Handwerker auf der Rechnung sitzen", kritisiert Schwannecke und weist darauf hin, dass viele kleine Unternehmen Forderungsausfälle nicht so einfach "abschreiben" könnten. Er warnt deshalb auch vor den Folgen der neuen Restschuldbefreiung. "Bei einem Schuldenschnitt von 75 Prozent kann nicht von einem "Rest" gesprochen werden. hier soll die Hauptsumme erlassen werden", sagt der Generalsekretär. Seiner Meinung nach sieht ein sachgerechter Interessenausgleich anders aus.
Sehr zufrieden mit der Reform zeigt sich dagegen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. In einem Statement zur Entscheidung im Bundeskabinett spricht sie davon, dass die Beschleunigung auch im Interesse der Gläubiger sei. Die Schuldner würden durch das kürzere Verfahren erstmals einen gezielten Anreiz erhalten, möglichst viel zu bezahlen. Parallel dazu stehe künftig auch Verbrauchern das Insolvenzplanverfahren und damit die Möglichkeit offen, sich schnell und flexibel mit den Gläubigern zu einigen.
Jeder verdient eine zweite Chance
"Deutschland ist ein Land, das Unternehmensgründungen fördert und jedem Mut zum Aufbruch in die Selbständigkeit machen möchte", heißt es in der Mitteilung. Und wie es aussieht, gehört für die Ministerin zu diesem Mut auch, dass man ein Scheitern einkalkuliert. Auch für Holger Schwannecke steht außer Frage, dass Schuldner die Chance zum Neuanfang erhalten müssen. Weshalb aus seiner Sicht auch der Gedanke einer Restschuldbefreiung im Sinne einer "zweiten Chance" richtig sei.
Doch er mahnt, dass diese Möglichkeiten auch als Freibrief zu mehr Zockertum und Schuldentreiberei verstanden werden könnten. "Wir brauchen ein neues Bewusstsein dafür, dass es nicht mehr geht ohne ein Mehr an Transparenz, Verantwortung und Haftung auch für eigenes Fehlverhalten", erklärt der Handwerksvertreter. Die Vorschläge zum neuen Insolvenzrecht seien hierfür genau das falsche Signal. jtw