Steuertipp Einspruchsfrist gegen Steuerbescheide & Co.: Das sind Ihre Rechte

Unternehmer können gegen Steuerbescheide und andere Verwaltungsakte des Finanzamts innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe Einspruch bzw. Klage einreichen. Bei der Festlegung der Einspruchsfrist geht das Finanzamt davon aus, dass der Steuerbescheid am dritten Tag nach dem Versand bei Ihnen im Briefkasten landet. Das ist der Beginn der einmonatigen Einspruchsfrist. Doch diese 3-Tages-Fiktion ist umstritten.

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Das Finanzamt muss im Zweifel nachweisen, dass Ihnen der Steuerbescheid innerhalb von drei Tagen nach Bescheiddatum per Post zugegangen ist. Kann das Finanzamt diesen Nachweis nicht erbringen, verzögert sich die Bekanntgabe des Steuerbescheids.

In einem Urteilsfall beauftragte das Finanzamt mit dem Versand der Post einen privaten Postdienstleister und dieser wiederum einen Subunternehmer. Die Einspruchsentscheidung kam deshalb erst sechs Tage nach Datum der Einspruchsentscheidung beim Steuerzahler an. Der legte am letzten Tag der Einspruchsfrist – gerechnet vom tatsächlichen Tag der Bekanntgabe (= Zugang in seinem Briefkasten) Klage ein.

Notieren Sie sich, wann der Steuerbescheid im Briefkasten liegt

Das Finanzamt lehnte die Klage ab, weil es auf der 3-Tages-Bekanntgabefinktion beharrte und die Klage deshalb nicht fristgemäß eingereicht wurde. Der Bundesfinanzhof sah das anders. Gerade bei Einsatz mehrerer privater Postdienstleister kann es möglich sein, dass Steuerbescheide oder andere Verwaltungsakte des Finanzamts länger als drei Tage unterwegs sind, bevor sie im Briefkasten des Steuerzahlers landen. Die Klage war deshalb fristgemäß eingelegt (BFH, Urteil v. 14.6.2018, Az. III R 27/17; veröffentlicht am 24.10.2018).

Steuertipp: Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollten Sie auf Ihrem Steuerbescheid oder auf einem anderen Verwaltungsakt schriftlich vermerken, an welchem Tag er in Ihrem Briefkasten lag. Nur so können Sie bei verspäteter Abgabe eines Einspruchs oder einer Klage nachweisen, dass Sie die Post vom Finanzamt tatsächlich später als drei Tage nach Bescheiddatum erreicht hat. dhz

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