Wer seine Körperschaftsteuererklärung 2017 selbst erstellt, muss sie normalerweise bis spätestens 31. Mai 2018 ans Finanzamt übermitteln. Doch dieses Jahr hakt es. Die Finanzverwaltung kann die elektronischen Formulare zur Körperschaftsteuererklärung 2018 frühestens bis Ende Juli bereitstellen. Deshalb winkt für dieses Jahr eine großzügige automatische Fristverlängerung.
Wird die Körperschaftsteuererklärung 2017 nicht von einem Steuerberater erstellt, haben Sie für die Abgabe Zeit bis zum 31. August 2018. Das Bundesfinanzministerium erlaubt die Abgabe der Körperschaftsteuererklärung 2017 auch in Papierform.
Die Mitteilung zur automatischen Fristverlängerung finden Sie hier .
Was tun, wenn Steuererstattung erwartet wird?
Sollte durch Abgabe der Körperschaftsteuererklärung 2017 eine dringend benötigte Steuererstattung erwartet werden, müssen Sie mit der Abgabe der Erklärung natürlich nicht bis zum Ende der Frist im August warten. Geben Sie die Steuererklärung umgehend in Papierform ab. Die entsprechenden Steuerformulare finden Sie im obigen Link zur Mitteilung des Bundesfinanzministeriums.
Steuertipp: Alle, die ihre Körperschaftsteuererklärung 2017 von einem Steuerberater erstellen lassen, haben mit der Abgabe der Erklärung Zeit bis zum 31. Dezember 2018. Doch auch hier gilt: Winken durch die Abgabe hohe Steuererstattungen, die dringend für Investitionen benötigt werden, sollte Ihr Steuerberater schon jetzt aktiv werden und Papiererklärungen ausfüllen. dhz
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