Entschädigungen für Fahrgäste Welche Rechte Sie bei Verspätungen von Bus und Bahn haben

Verspätungen sind ärgerlich. Muss der Fahrgast zu lange auf seinen verspäteten Bus oder seine verspätete Bahn warten, kann er auf eine Entschädigung hoffen.

Bei längeren Verspätungen von Bahn und Bus, stehen den Fahrgästen Entschädigungen zu. - © Aintschie - stock.adobe.com

Der auf Verbraucherfragen spezialisierte Rechtsanwalt, Markus Mingers, klärt über die Fahrgastrechte bei Verspätungen von Bus und Bahn auf.

Verspätungen der Bahn

Innerhalb Deutschlands haben Bahnfahrer ab einer Stunde Verspätung Anspruch auf 25 Prozent des Fahrpreises, ab zwei Stunden beträgt die Entschädigung 50 Prozent.

Wichtig: Gibt es im Lauf einer Reise mehrere Umstiege, addieren sich die Verspätungen. „Sollte am gleichen Tag keine Weiterfahrt mehr möglich sein, hat der Kunde Anspruch auf Verpflegung und maximal zwei Übernachtungen“, erklärt Markus Mingers, aber "die Bahn haftet nur, wenn sie die Gründe verantworten kann.“ Das sind beispielsweise ein Unfall oder eine Panne – Naturkatastrophen oder sehr schlechtes Wetter zählen nicht dazu.

Verspätungen bei Fernbussen

Bei Fernbussen gilt, wie bei der Bahn: Das Unternehmen haftet nur, wenn es die Gründe für Ausfall oder Verspätung beeinflussen konnte. Ist das der Fall, und "ist die Strecke, die man ursprünglich fahren wollte, länger als 250 Kilometer und beträgt die Verspätung mehr als zwei Stunden, so ist das Busunternehmen verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen“, weiß der Rechtsanwalt. Leistet das Unternehmen keine Entschädigung, muss es 50 Prozent des Ticketpreises erstatten.

Im Urlaub oder auf Durchreise kann ebenfalls der Anspruch auf Unterkunft und Verpflegung bestehen.

Verspätungen im Nahverkehr

Die einzelnen Verkehrsbetriebe im Nahverkehr reagieren unterschiedlich auf Verspätungen und Ausfälle. Hier hilft ein Blick in die allgemeinen Geschäftsbedingungen. /dhz

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