Steuertipp Rürup-Rente: Steuersparen mit Beitragszahlungen

Haben Sie Geld auf dem Konto, das Sie in einen Rürup-Vertrag einbezahlen möchten, sollten Sie wissen, bis zu welcher Höhe sich diese Zahlungen im Jahr 2017 und 2018 überhaupt als steuersparende Sonderausgaben auswirken. Denn die Beiträge in eine Rürup-Rente sind von der Höhe her beim Sonderausgabenabzug gedeckelt.

© tom_nulens - stock.adobe.com

Sonderausgaben-Höchstbetrag für Rürup-Beiträge in 2017

Leisten Sie noch 2017 eine Beitragszahlung in einen Rürup-Rentenvertrag, sind grundsätzlich 84 Prozent Ihrer Beitragszahlungen als Sonderausgaben absetzbar. Doch das gilt nur bis zu einem Höchstbetrag von 23.362 Euro/46.724 Euro (Ledige/zusammenveranlagte Ehegatten).

Zahlen Sie diese Höchstbeträge 2017 noch ein, sind davon 84 Prozent abziehbar, also maximal 19.624 Euro bei Ledigen und 39.248 Euro bei zusammenveranlagten Eheleuten oder Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Sonderausgaben-Höchstbetrag für Rürup-Beiträge in 2018

Leisten Sie 2018 eine Beitragszahlung in einen Rürup-Rentenvertrag, sind grundsätzlich 86 Prozent Ihrer Beitragszahlungen als Sonderausgaben absetzbar. Doch das gilt nur bis zu einem Höchstbetrag von 23.808 Euro/47.616 Euro (Ledige/zusammenveranlagte Ehegatten).

Zahlen Sie diese Höchstbeträge 2018 ein, sind davon 86 Prozent abziehbar, also maximal 20.474 Euro bei Ledigen und 40.948 Euro bei zusammenveranlagten Eheleuten oder Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. dhz

Weitere Steuertipps finden Sie im DHZ-Steuerarchiv.