Das Bundesfinanzministerium hat die Anlage EÜR 2017 mit sämtlichen weiteren Steuerformularen zur Einnahmen-Überschussrechnung 2017 veröffentlicht. Ermittelt ein Unternehmer seinen Gewinn nach der Einnahmen-Überschussrechnung, sollte er seine Buchhaltung auf die Anlage EÜR 2017 abstimmen bzw. seine Belege so ablegen, dass das Formular Zeile für Zeile problemlos ausgefüllt werden kann.
Das Steuerformular (BMF, Schreiben v. 9,10,2017, Az. IV C 6 – S 2142/16/10001:011) enthält zahlreiche Anlagen, die ausgefüllt werden müssen. Das Finanzamt wertet die Angaben in diesen Anlagen elektronisch aus und wird bei Abweichungen vom Üblichen sicherlich im Rahmen von Betriebsprüfungen genauer hinsehen. Deshalb sollte das Ausfüllen der zusätzlichen Anlagen zum Formular EÜR nicht unterschätzt werden.
Anlage EÜR ab 2017 für alle ein Muss
Bisher durften Unternehmer, die ihren Gewinn nach der Einnahmen-Überschussrechnung ermittelten und deren Einkünfte nicht mehr als 17.500 Euro betrugen, dem Finanzamt eine formlose Einnahmen-Überschussrechnung in Papierform zuschicken. Ab 2017 ist die elektronische Übermittlung der Anlage EÜR auch für solche Kleinstunternehmer verpflichtend.Auf diese Neuregelung hat das Bundesfinanzministerium online am 30. März 2017 hingewiesen. Betroffen sind vor allem Nebenberufsselbständige mit geringen Einnahmen und Betreiber von Photovoltaikanlagen.
Tipp: Wer 2017 das erste Mal eine elektronische Anlage EÜR ans Finanzamt übermitteln muss, sollte seine Belege nach der strengen Unterteilung der Betriebsausgaben in der Anlage EÜR abheften. Das spart beim Ausfüllen der Anlage EÜR 2017 viel Zeit. dhz
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