In den nächsten Tagen und Wochen stehen wichtige Steuertermine an, die Sie als Unternehmer und Arbeitnehmer unbedingt kennen sollten. Wer diese Termine einhält oder richtig darauf reagiert, spart sich Ärger mit dem Finanzamt und sichert sich alle steuerlichen Vorteile.
Wichtige Steuertermine: Stichtag 31. Mai 2017
Am 31. Mai 2017 gibt es gleich zwei wichtige Steuertermine. Gemeint sind folgende Termine:
- Zuordnung: Sind Sie ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer und haben für einen im Jahr 2016 gekauften Gegenstand, der zu mindestens 10 Prozent unternehmerisch genutzt wird, bisher noch keine Vorsteuererstattung beantragt, müssen Sie diesen Gegenstand bis spätestens 31. Mai 2017 Ihrem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen zuordnen. Dazu geben Sie entweder bis zum 31. Mai 2017 die Umsatzsteuerjahreserklärung 2016 ab oder Sie schicken dem Finanzamt einen formlosen Brief mit der Zuordnung.
- Steuererklärung: Wer zur Abgabe einer Steuererklärung 2016 verpflichtet ist und diese nicht von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen lässt, muss diese normalerweise bis zum 31. Mai beim Finanzamt einreichen. Ist das zu knapp, sollte ein Fristverlängerungsantrag gestellt werden. Je nach Begründung ist eine Fristverlängerung bis Ende Juli oder sogar bis Ende September möglich.
Wichtige Steuertermine: Vorauszahlung für zweites Quartal
Am 10. Juni 2017 wird die zweite Vorauszahlung zur Einkommensteuer bzw. zur Körperschaftsteuer fällig. Wer am Lastschriftverfahren teilnimmt, sollte diesen Steuertermin ernst nehmen und dafür sorgen, dass genügend Geld auf dem Konto ist. Denn versucht das Finanzamt vergeblich, die fälligen Vorauszahlungen abzubuchen, werden zusätzlich Säumniszuschläge von einem Prozent der Steuerschuld fällig.
Steuertipp: Sollten Sie Ihre Steuertermine immer einhalten, wird sich das irgendwann einmal bezahlt machen. Denn es scheint tatsächlich so zu sein: Benötigen Sie einmal Hilfe vom Finanzamt, haben diejenigen bessere Karten, die sich in der Vergangenheit immer brav an ihre Steuertermine und an ihre steuerlichen Verpflichtungen gehalten haben.
Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv. dhz
