Haben Sie als selbständiger Handwerker keine eigenen Büroräume, sondern werden nur bei den Kunden und im häuslichen Arbeitszimmer tätig, dürfen Sie immerhin bis 1.250 Euro pro Jahr als Betriebsausgaben für dieses Arbeitszimmer vom Gewinn abziehen. Wird auch Ihr Ehegatte in dem Arbeitszimmer tätig, darf dieser unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls bis zu 1.250 Euro pro Jahr abziehen.
Die Finanzämter gingen bislang von einer objektbezogenen Ermittlung der abziehbaren Arbeitszimmerkosten aus. Wurden zwei Personen in einem Arbeitszimmer tätig, durfte der Maximalbetrag von 1.250 Euro nur ein einziges Mal abgezogen werden. Die neue personenbezogene Ermittlung der steuerlich abziehbaren Arbeitszimmerkosten ist zwei aktuellen Urteilen des Bundesfinanzhofs zu verdanken (BFH; Urteile v. 15.12.2016, Az. VI R 53/12 und VI R 86/13).
Beispiel: Steuerlich absetzbare Kosten nach neuer Rechtssprechung
Die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer betragen pro Jahr 3.000 Euro. Sie sind als Handwerker selbständig, haben keine Büroräume und werden nur bei den Kunden und im Arbeitszimmer tätig. Für die kleiner Handwerksarbeiten bei Kunden und für die Büroarbeit haben Sie Ihren Ehepartner angestellt, der damit ebenfalls keinen anderen Arbeitsplatz hat.
| Steuerlich absetzbar bisher | 1.250 Euro (jeder Ehegatte 625 Euro |
| Steuerlich absetzbar nach neuer Rechtsprechung | 2.500 Euro (jeder Ehegatte 1.250 Euro) |
Steuertipp:
Damit es mit dem doppelten Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenabzug klappt, sollten Sie folgende Nachweise parat halten:- Weisen Sie nach, dass keiner von Ihnen beiden einen anderen Arbeitsplatz hat.
- Führen Sie eine Art Tagebuch, wann wer das Arbeitszimmer nutzt. Das signalisiert dem Finanzamt, das tatsächlich zwei Personen in dem Arbeitszimmer tätig werden.
- Wichtig für Selbständige: Der Betriebsausgabenabzug für das häusliche Arbeitszimmer setzt voraus, dass die Arbeitszimmerkosten getrennt von den übrigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden (§ 4 Abs. 7 EStG).
dhz
Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv.
