Haben Sie 2016 aus dem Verfall von Optionsscheinen Verluste erlitten, sollten Sie mit Ihrer Einkommensteuererklärung 2016 unbedingt das Steuerformular KAP ausfüllen und dem Finanzamt neben Gewinnen aus Kapitalvermögen auch diese Optionsverluste präsentieren. Das Finanzamt verrechnet die Verluste und Gewinn dann steuersparend – und das selbst ohne Verlustbescheinigung der Bank.
Nachdem der Bundesfinanzhof klargestellt hat, dass Verluste aus dem Verfall von Optionsscheinen bei der Abgeltungsteuer zu steuerlich verrechenbaren Verlusten führen, hat auch die Finanzverwaltung zugestimmt (BMF, Schreiben v. BMF, Schreiben vom 16.06.2016, Az. IV C 1 – S 2252/14/10001 :005). Den Banken wurde in diesem Schreiben jedoch eine Übergangsregelung eingeräumt. Sie mussten die neue Rechtslage erst seit 1. Januar 2017 anwenden.
Banken haben noch keine Verlustverrechnung vorgenommen
Für Anleger, die 2016 Verluste aus dem Verfall von Optionsscheinen erlitten haben, bedeutet das im Klartext: Die Bank hat 2016 in aller Regel noch keine Verlustverrechnung vorgenommen. Deshalb muss der Sparer in seiner Einkommensteuererklärung 2016 die Verlustverrechnung beantragen.
Doch eigentlich nimmt das Finanzamt die Verlustverrechnung nur vor, wenn der Sparer eine Verlustbescheinigung der Bank vorlegen kann. Da die Banken die neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs 2016 noch nicht anwenden mussten, erteilten Sie den Sparern aber für Jahre bis Ende 2016 keine Verlustbescheinigung. Was also tun?
Steuertipp: Es wurde bundeseinheitlich entschieden, dass für Steuerjahre bis Ende 2016 die Verlustverrechnung im Rahmen der Einkommensteuererklärung auch ohne Verlustbescheinigung vorgenommen werden muss, wenn es sich bei den Verlusten eben um solche aus dem Verfall von Optionsscheinen handelt (u.a. Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen, Kurzinfo v. 27.12.2016). Es muss jedoch eine formlose Bescheinigung der Bank vorgelegt werden, dass für diese Verluste bei der Bank bisher keine Verlustverrechnung stattgefunden hat. dhz
Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv.
