Steuertipp Last-Minute-Steuererklärung 2012 – Frist beachten

Arbeitnehmer, die bisher noch nie eine Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben haben, können nun freiwillig eine Erklärung abgeben. Im Durchschnitt erhält ein Arbeitnehmer 875 Euro Steuern zurück. Und jetzt die gute Nachricht: Steuererstattungen können noch für zurückliegende Jahre bis 2012 beantragt werden. Für die Steuererklärung 2012 ist jedoch Eile geboten.

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Die freiwillige Steuererklärung 2012 muss bis spätestens 2. Januar 2017 im Briefkasten des Finanzamts landen, damit das Finanzamt die Steuererklärung überhaupt noch bearbeitet. Es eilt also.

Steuertipps für Genügsame

Sie würden sich zwar über eine Steuererstattung für die Jahre 2012, 2013, 2014, und 2015 freuen, sie haben jedoch wenig Lust und Zeit nach Belegen zu suchen und Sie freuen sich schon über eine kleine Erstattung? Dann haben wir die passende Erklärungsform für Sie. Geben Sie nur die "Vereinfachte Einkommensteuererklärung" beim Finanzamt ab. Das ist nur ein Zweiseitiger Vordruck. Sie müssen nur die eTin bereithalten und ein paar Werbungskosten eintragen. Die eTin ist die Nummer, unter der Ihr Arbeitgeber Ihre Lohnsteuer ans Finanzamt abführt. Die eTin kann Ihnen Ihr Arbeitgeber verraten oder Sie finden diese auf der Papierlohnsteuerbescheinigung, die Ihnen ihr Arbeitgeber jedes Jahr aushändigt.

Dann tragen Sie nur noch die Fahrtkosten zur Arbeit ein. Akzeptiert werden bei einer 5-Tagewoche 230 Arbeitstage im Jahr. Für die Fahrt zur Arbeit gibt es für die einfache Strecke 0,30 Euro je Kilometer. Mit einer Steuererstattung können Sie rechnen, wenn die einfache Entfernung zur Arbeit mehr als 15 km betragen hat. Dann tragen Sie noch pauschale Werbungskosten von 110 Euro ein und Kontoführungsgebühren von 16 Euro – und fertig.

Steuertipp: Wer nur wenig Zeit investiert, bekommt bei Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung zwar meist eine geringere Steuererstattung. Ist jedoch besser als diese geringe Steuererstattung einfach zu verschenken.