Steuertipp Warnung: Steuerlich brisante Weihnachtspost

Das Bundeszentralamt für Steuern warnt in seinem Online-Portal vor irreführenden Angeboten zur kostenpflichtigen Registrierung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern. Die amtlich aussehenden Schreiben stammen jedoch von Firmen. Denn die Beantragung und Vergabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist stets ein kostenloser Service.

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In der Weihnachtszeit versuchen viele Unternehmer, längst fällige Arbeiten zu erledigen. Dazu gehört vielleicht auch die Beantragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Wie praktisch, wenn das Finanzamt kurz vor dem Jahreswechsel auf einen Unternehmer zukommt und ihm genau diese Registrierung anbietet. Doch genau hier fängt es an, fragwürdig zu werden.

USt-IdNr. wird immer durch Unternehmer beantragt

Denn das Finanzamt bietet keinem Unternehmer die Ausstellung einer USt-IdNr an. Diese wird immer nur erteilt, wenn ein Unternehmer auf das Finanzamt zukommt. Sei es, um die Nummer für Auslandsaktivitäten zu nutzen oder nur, um diese in seinen Ausgangsrechnungen anzugeben.

Registrierung mit Rechnung verbunden

Das Problem dabei: Schicken Sie das ausgefüllte Schreiben mit der Beantragung zur Registrierung der USt-IdNr. zurück, bekommen Sie zwar eine Nummer und werden in irgendeinem Register zu Werbezwecken registriert. Zusätzlich bekommen Sie aber auch noch eine Rechnung zugeschickt.

Steuertipp

Steuertipp: Das Bundeszentralamt für Steuern weist am 5.12.2016 unter www.bzst.de nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Erteilung einer USt-IdNr. stets ein kostenloser Service ist. Die Beantragung erfolgt über das für den Unternehmer zuständige Finanzamt, das den Antrag an das Bundeszentralamt für Steuern weiterleitet. Kosten: Nur das Porto für den Brief ans Finanzamt. Bekommen Sie also ein Schreiben zur kostenpflichtigen Registrierung einer USt-IdNr. – ab damit in die Ablage P (= Papierkorb).

Weitere Steuertipps finden Sie im DHZ-Steuerarchiv. dhz