Steuertipp Häusliches Arbeitszimmer: Wann der volle Steuerabzug gilt

Hat ein Arbeitnehmer in der Einrichtung seines Arbeitgebers einen "anderen Arbeitsplatz", scheidet ein Werbungskostenabzug für das häusliche Arbeitszimmer grundsätzlich aus. Doch nicht immer ist solch ein anderer Arbeitsplatz in geeigneten Umfang beruflich nutzbar, was nach Ansicht des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz wiederum den Abzug von Werbungskosten für das Arbeitszimmer zu Hause erlaubt.

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In dem Urteilsfall nutzte ein Professor für Chemie in der Hochschule einen Laborraum, in dem sich ein Schreibtisch, ein PC und ein Telefonanschluss befanden. Und da nach der BFH-Rechtsprechung ein anderer Arbeitsplatz im Sinn des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG grundsätzlich jeder Arbeitsplatz ist, der zur Erledigung büromäßiger Arbeiten geeignet ist, versagte der Sachbearbeiter im Finanzamt dem Professor den Werbungskosten für sein 15 qm großes Arbeitszimmer zu Hause.

Doch der Professor wehrte sich und erklärte, dass er viele Arbeiten, die sein Lehrauftrag mit sich bringt, in dem zur Verfügung stehenden Labor nicht erbringen kann. Der Raum hat keinen Kopierer und keinen Scanner für notwendige Kopier- und Korrekturarbeiten. Außerdem kann er seine umfangreiche Fachliteratur aus versicherungstechnischen Gründen nicht in dem Labor aufbewahren.

Finanzgericht urteilt über "anderen Arbeitsplatz"

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz gewährte den Werbungskostenabzug für das häusliche Arbeitszimmer in Höhe von bis zu 1.250 Euro, weil der Kläger das Labor nicht in dem konkret erforderlichen Umfang und in der konkret erforderlichen Weise tatsächlich nutzen konnte (FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 7.9.2016, Az. 1 K 2571/14).

Tipp: Haben Sie also in der Einrichtung Ihres Arbeitgebers einen büromäßig eingerichteten Raum, in dem Sie allerdings nicht alle erforderlichen Arbeiten für Ihren Beruf erledigen können, steht Ihnen nach diesem Urteil ein Werbungskostenabzug von bis zu 1.250 Euro für Ihr häusliches Arbeitszimmer zu. Sie müssen dem Finanzamt dazu nur die einzelnen Tätigkeiten auflisten, die Sie erbringen müssen und plausibel darlegen, warum diese nicht vollständig in dem Raum beim Arbeitgeber erbracht werden können.  dhz

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