Planen Sie den Verkauf Ihres Unternehmens nach Ihrem 55. Geburtstag, winken bei der Besteuerung des Veräußerungsgewinns Steuervorteile. Haben Sie Ihren 55. Geburtstag zum Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht erreicht, gibt es Steuervorteile nur, wenn Sie im sozialversicherungsrechtlichen Sinn dauernd berufsunfähig sind. Doch wann muss diese Bescheinigung erstellt werden?
Sie möchten Ihren Betrieb verkaufen, sind aber noch keine 55 Jahre alt? Dann gibt es die Steuervorteile nur, wenn die im sozialversicherungsrechtlichen Sinn dauern berufsunfähig sind. Die Bescheinigung dafür muss vor der Veräußerung durch einen Amtsarzt ausgestellt worden sein. Eine nach der Veräußerung ausgestellte Bescheinigung führt laut Finanzverwaltung nicht zu den gewünschten Steuervorteilen bei der Besteuerung des Veräußerungsgewinns.
Finanzgericht akzeptiert auch nachträgliche Bescheinigung zur dauernden Berufsunfähigkeit
Doch diese sehr willkürliche und fiskalische Auffassung der Finanzverwaltung kippten die Richter des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt. In dem Urteilsfall verkaufte ein Unternehmer seinen Betrieb. Als Nachweis für die dauernde Berufsunfähigkeit legte er zunächst eine Bescheinigung seines Hausarztes vor, der ihm aus gesundheitlichen Gründen dringend zum Verkauf des Betriebs geraten hat.
Erst 5 Jahre später bestätigte ein Amtsarzt rückwirkend die dauernde Berufsunfähigkeit im sozialversicherungsrechtlichen Sinn. Die Richter verdonnerten das Finanzamt dazu, die Steuervergünstigung für den Veräußerungsgewinn zu gewähren. Die einleuchtende Begründung der Richter des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt: Weder im Gesetz, noch in den Richtlinien steht, dass die Bescheinigung zur dauernden Berufsunfähigkeit vor der Veräußerung erteilt worden sein muss.
Steuertipp
Um Ärger mit dem Finanzamt, eine Betriebsprüfung und zeitraubende Rückfragen des Sachbearbeiters im Finanzamt zu vermeiden, sollten sich Handwerker, die ihren Betrieb vor ihrem 55. Geburtstag wegen gesundheitlicher Probleme verkaufen, trotz dieses Urteils im Vorfeld des Verkaufs um eine amtsärztliche Bescheinigung zur dauernden Berufsunfähigkeit im sozialversicherungsrechtlichen Sinn kümmern.
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