Steuertipp Steuerliche Reisekosten: Ehegatte & Co. als Begleitung

In welcher Höhe dürfen Selbstständige Betriebsausgaben abziehen, wenn bei einer geschäftlichen Reise der Ehepartner mitkommt? Prüfer der Finanzämter sehen bei Reisekosten meist ganz genau hin und sind dabei oftmals sehr kleinlich.

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Ist der mitreisende Ehegatte nicht im Unternehmen angestellt oder ist er angestellt, es gibt für ihn auf dieser Geschäftsreise jedoch nichts zu tun, ist der Ehepartner praktisch privat dabei. Steuerlich bedeutet das, dass die auf ihn entfallenden Ausgaben beim, Betriebsausgabenabzug tabu sind.

Reisekosten grundsätzlich nur Ausgaben für Einzelzimmer abziehbar

Mietet ein selbständiger Unternehmer also für sich und seine "besser Hälfte" ein Doppelzimmer, ist beim Betriebsausgabenabzug also grundsätzlich nur der Preis für ein Einzelzimmer bei den Betriebsausgaben abziehbar. Hier empfiehlt es sich, gegenüber dem Finanzamt mit offenen Karten zu spielen. Lassen Sie sich vom Hotel die Preisliste für ein Einzelzimmer geben und heften Sie diesen Nachweis an die Hotelrechnung. Diese beiden Papiere bewahren Sie bei Ihren steuerlichen Buchhaltungsunterlagen auf. Als Betriebsausgabe verbuchen Sie nur die Kosten für das Einzelzimmer.

Weitere Nachfragen vorprogrammiert

Bemerkt ein Prüfer des Finanzamts, dass der Ehegatte bei der Reise mit dabei war, kann das weitere steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen. Haben Sie beispielsweise am Montag und am Freitag einen geschäftlichen Termin und bleiben trotzdem die ganze Woche im Hotel, unterstellt das Finanzamt für die Zwischentage private Urlaubstage und lässt für diese Zeit auch die auf Sie entfallenden Übernachtungskosten nicht zum Betriebsausgabenabzug zu.

Steuertipp:

Die Zeit, für die Sie ein Hotel in Begleitung aus geschäftlichem Anlass buchen, sollte am besten für jeden Tag einen oder mehrere geschäftliche Termine vorsehen. Denn nur so vermeiden Sie, dass das Finanzamt für die Zwischentage den Betriebsausgabenabzug kippt. dhz

Weitere Steuertipps finden Sie im DHZ-Steuerarchiv.