Steuertipp Wiederholte Steuerschätzung kann teuer werden

Haben Sie keine Zeit, Ihre Steuererklärung 2015 zu erstellen und sind Sie steuerlich nicht beraten, wird das Finanzamt Sie ein paarmal freundlich mahnen und Ihnen irgendwann einen Schätzungsbescheid mit Steuernachzahlungen präsentieren. Richtig teuer wird es allerdings, wenn Sie schon für 2014 geschätzt wurden und für dieses Steuerjahr noch immer keine Erklärungen abgegeben haben.

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Wurden die Besteuerungsgrundlagen 2014 bereits geschätzt und Sie haben die geschätzten Steuern zwar bezahlt, aber immer noch keine Erklärungen 2014 abgegeben, sollen die Finanzämter bei Schätzung der Besteuerungsgrundlagen 2015 die Steuerbescheide nicht nur für endgültig erklären (durch Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung). Die Sachbearbeiter in den Finanzämtern sollen für 2014 vielmehr noch einmal kräftig zuschätzen (Bayerisches Landesamt für Steuern, AO-Kartei v. 4.7.2016, Az. S 0335.1.1-4/2 St42).

Beispiel:

Das Finanzamt hat wegen fehlender Steuererklärungen 2014 eine Steuernachzahlung von 15.000 Euro geschätzt. Der Steuerbescheid 2014 steht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO und kann jederzeit noch geändert werden. Für 2014 haben Sie zwar bezahlt, aber immer noch keine Erklärungen ans Finanzamt übermittelt. Für 2015 droht nun auch Unheil, weil Sie trotz mehrmaliger Aufforderungen auch die Steuererklärungen 2015 nicht beim Finanzamt eingereicht haben. Folge: Das Finanzamt wird 2015 mit 25.000 Euro bis 35.000 Euro Steuernachzahlungen schätzen und gleichzeitig die Schätzung für 2014 erhöhen, so dass zusätzliche Steuernachzahlungen Sie endlich zur Abgabe von Steuererklärungen bewegen.

Prüfungen vor Ort denkbar

Zahlen Sie auch die höheren geschätzten Steuern, ohne endlich Steuererklärungen ans Finanzamt zu übermitteln, kann es passieren, dass der Sachbearbeiter im Finanzamt die Betriebsprüfung oder schlimmstenfalls sogar die Steuerfahndung einschaltet, die dann vor Ort bei Ihnen nach dem Rechten schaut. dhz

Tipp zur Steuerschätzung

Um Schätzungen oder das Szenario, dass ein Prüfer vor Ort bei Ihnen auftaucht zu vermeiden, empfiehlt sich die Einschaltung eines Steuerberaters. Das Geld für einen Berater ist angesichts der Sanktionen (Schätzungen, Festsetzung von Verspätungszuschlägen, Androhung von Zwangsgeldern, etc.) gut investiert.

Weitere Steuertipps finden Sie im DHZ-Steuerarchiv.