Steuertipp Handwerkerleistungen: So setzten Sie Steueranrechnung durch

Haben Sie für Ihren Privathaushalt Handwerkerleistungen bezogen, dürfen Sie sich eigentlich auf eine Steueranrechnung in Höhe von 20% der abgerechneten Leistung freuen, maximal jedoch über 1.200 Euro pro Jahr. Doch viele Finanzämter verweigern oftmals die Steueranrechnung. Hier einige typische Fälle aus der Praxis.

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Miete für Baugerüst bei Steueranrechnung tabu

Ein Kunde ließ seine Fassade sanieren. Die ausgewiesene Arbeitsleistung betrug 3.000 Euro, die Kosten für das Material 1.000 Euro und die Miete für eine Baumaschine 500 Euro und die Miete für die aufgestellten Gerüste 800 Euro. Das Finanzamt verweigerte eine Steueranrechnung für die Gerüstmiete. Zu Recht?

Antwort: Leider ja. Denn in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 10.1.2014 steht leider in einer Tabelle, dass die Gerüstmiete nicht begünstigt ist. Hier würde also nur eine Klage helfen, um die Steueranrechnung möglicherweise durchsetzen zu können.

Dachgeschoßausbau nach Bezug der Immobilie begünstigt

Ein Kunde zog in eine neu errichtete Immobilie ein und beauftragte zwei Monate später einen Handwerksbetrieb mit dem Ausbau des Dachgeschoßes. Kosten für die Handwerkerleistung ohne Material 6.000 Euro. Das Finanzamt verweigert die Steueranrechnung von 1.200 Euro, weil es sich bei dem Dachgeschoßausbau um einen Neubau handelt. Hat das Finanzamt Recht?

Antwort: Nein, das Finanzamt hat hier nicht Recht. Handwerkerleistungen für Neubauten sind tatsächlich nicht begünstigt. Doch ist ein Eigenheim fertiggestellt, sprich bezugsfertig, sind alle danach erfolgten Handwerkerleistungen – hier der Dachgeschoßausbau – begünstigt und es gibt die Steueranrechnung (siehe hierzu auch BMF, Schrieben v. 10.1.2014). Fertigstellungszeitpunkt ist wohl die offizielle Bauabnahme mit anschließender Schlüsselübergabe.

Pauschalrechnung – nachträgliche Aufschlüsslung hilft

Ein Kunde hat über Malerarbeiten an seinem Eigenheim eine Pauschalrechnung in Höhe von 2.500 Euro erhalten. Für welchen Betrag darf er eine Steueranrechnung beantragen?

Antwort: Bei einer Pauschalrechnung darf der Betrag für die Leistung geschätzt werden. Besser wäre es aber, den Handwerker dazu aufzufordern, den Pauschalbetrag in die Arbeitsleistung und den Materialanteil aufzuteilen. Dazu ist der Handwerker übrigens verpflichtet, wenn Sie mit seiner Rechnung eine Steueranrechnung beim Finanzamt beantragen möchten.