Wer Waren aus dem Ausland einführt, muss auf die Richtlinien des Zolls achten. Onlinekäufe oder eingeführte Zigaretten können mit der Einfuhrumsatzsteuer teuer werden. Eine neue App des Bundesfinanzministeriums hilft voraussichtlichen Einfuhrabgaben zu berechnen.
Bestellen per Mouseclick im Internet wird immer beliebter. Das scheinbar billige Online-Shoppen hat für viele Einkäufer – egal ob privat oder betrieblich – ein böses Nachspiel. Kaufen Sie unwissentlich im Ausland ein, müssen sie schlimmstenfalls Einfuhrumsatzsteuer und Zoll bezahlen. Ein Zollrisiko besteht auch für alle, die Urlaub in bestimmten Ländern machen und sich dort mit Zigaretten eindecken möchten.
Um das Risiko beim Online-Shoppen einzudämmen, mit Einfuhrumsatzsteuer und Zoll belastet zu werden, können Online-Einkäufer die neue App „Zoll und Post“ nutzen. Diese „Erste-Hilfe-App“ wurde vom Bundesfinanzministerium erstellt und hilft dabei, die voraussichtlichen Einfuhrabgaben zu berechnen. Die App enthält zudem weitere Infos rund um die Einfuhr im internationalen Postverkehr und warnt vor dem Kauf von gefälschter Ware. Diese App „Zoll und Post“ ist für die Betriebssysteme Android und iOs bei Google Play beziehungsweise im Apple App Store kostenlos erhältlich.
Aufgepasst beim Zigarettenkauf in bestimmten EU-Ländern
Normalerweise erlaubt der Zoll, dass aus einem anderen EU-Staat pro Person 800 Zigaretten zur privaten Verwendung eingeführt werden dürfen, ohne dass dafür Zollabgaben fällig werden. Doch aufgepasst! Verbringen Sie Ihre Ferien in einem der folgenden Länder, ist die zollfreie Einfuhr auf 300 Zigaretten pro Person begrenzt (§ 22 Abs. 3 Tabaksteuergesetz):
- Bulgarien
- Kroatien
- Lettland
- Litauen
- Ungarn
- Rumänien
