Viele Arbeitnehmer, die keine Nebeneinkünfte haben, reichen keine Steuererklärung ein. Doch in bestimmten Fällen ist dies trotzdem sinnvoll. Wie eine Hochzeit und die Fahrt zur Arbeit steuerlich geltend gemacht werden können.
Arbeitnehmer ohne Nebeneinkünfte müssen meist keine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen, doch sie können und sollten das in bestimmten Situationen unbedingt freiwillig tun. Hier zwei gute Gründe, bei denen es sich lohnt, das erste Mal eine Steuererklärung auszufüllen.
Steuertipp 1: Arbeitnehmer hat geheiratet
Haben Sie 2015 oder früher geheiratet und Sie verdienen mindestens 60% des gemeinsamen Einkommens, führt alleine die Zusammenveranlagung zu einer stattlichen Steuererstattung.
Beispiel:
Sie haben im Dezember 2015 geheiratet. Ihr zu versteuerndes Einkommen 2015 beträgt 30.000 Euro im Jahr. Ihr Ehegatte arbeitete 2015 nicht, verdiente also auch nichts. Sie hatten das ganze Jahr 2015 die Lohnsteuerklasse I für Ledige. Reichen Sie nun freiwillig für 2015 eine Steuererklärung ein und beantragen wegen der Heirat 2015 die Zusammenveranlagung, winkt folgender Steuervorteil:
| Steuern bei Einzelveranlagung (bisherige Steuerklasse I) | Steuern bei Zusammenveranlagung | |
| zu versteuerndes Einkommen | 30.000 Euro | 30.000 Euro |
| Steuerlast (Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag) | 5.840 Euro | 2.781 Euro |
| Steuererstattung durch Zusammenveranlagung | 3.059 Euro |
Steuertipp 2: Fahrtkosten zur Arbeit erklären
Beantragen Sie beim Finanzamt nur die Entfernungspauschale zwischen Wohnung und Arbeit, kommt es bereits bei 230 Fahrten im Jahr und mindestens 16 km einfacher Entfernung zu einer Steuererstattung. Wer sich mit der Steuererstattung für diese Fahrten zufrieden gibt, kann beim Finanzamt die sog. „Vereinfachte Einkommensteuererklärung“ einreichen. Das ist ein nur zweiseitiger Antrag. dhz
| Tipp: Hat es sich steuerlich für Sie gelohnt, freiwillig eine Steuererklärung 2015 beim Finanzamt einzureichen, können Sie auch für die Vorjahre aktiv werden. In 2016 können Sie noch die Steuererklärungen ab 2012 beim Finanzamt einreichen und eine Steuererstattung beantragen. |
Weitere Steuertipps finden Sie im DHZ-Steuerarchiv.
