Regeln im Straßenverkehr Risiko Smartphone am Steuer – was ist erlaubt, was nicht

Rund jeder zehnte Autofahrer nutzt sein Smartphone am Steuer. Wird man erwischt, sind 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg fällig, im Ausland sogar noch mehr. Was bei der Nutzung des Handys während des Autofahrens zu beachten ist.

Die Nutzung des Smartphones am Steuer kostet nicht nur 60 Euro Strafe und einen Punkt in Flensburg, sie birgt auch ein hohes Risiko für sich und andere Verkehrsteilnehmer. - © Mobil in Deutschland e.V.

Eine neue, noch unveröffentlichte Studie der Technischen Universität Braunschweig zum Thema „Wie abgelenkt sind deutsche Fahrer?“ liefert aktuelle Infos zum Smartphone am Steuer: Ins Visier genommen wurden zu diesem Zweck 11.837 Autofahrer in Braunschweig, Hannover und Berlin. 2366 davon standen an der Ampel, die anderen fuhren – teilweise im starken Verkehr. Insgesamt waren 13,2 Prozent der Fahrer abgelenkt:

  • 2,2 Prozent telefonierten mit dem Handy am Ohr
  • 1,7 Prozent mit Freisprechanlage
  •  4,5 Prozent richteten ihren Blick auf das Display oder hantierten mit dem Smartphone
  • 1,1 Prozent der Fahrer aßen
  • 0,9 Prozent tranken am Steuer
  • 2,9 Prozent der Fahrer rauchten während der Fahrt

Ablenkung durch Handys am Steuer nimmt zu

Laut Professor Mark Vollrath, Leiter der Studie, hat der Umgang mit dem Smartphone beim Fahren einen bedenklichen Umfang angenommen. Besonders gefährlich erscheine, dasssogar etwas häufiger auf dem Smartphone getippt als telefoniert werde. Problematisch daran sei, dass der Blick für längere Zeit nicht auf die Straße gerichtet ist, sodass Gefahren zu spät entdeckt werden.

Im Ausland zahlen Smartphone-Nutzer noch höhere Strafen als hierzulande

Abgesehen vom Sicherheitsaspekt kann die Smartphone-Nutzung am Steuer teuer werden: 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg – das ist die allgemein bekannte Strafe für die Smartphone-Nutzung am Steuer in Deutschland. Im Ausland ist ein kurzer Griff zum Mobiltelefon jedoch mit weitaus höheren Kosten verbunden: In Griechenland drohen Smartphone-Sündern laut Mobil in Deutschland e.V. zum Beispiel 100 Euro, in Dänemark umgerechnet 200 Euro und in den Niederlanden sogar 230 Euro Bußgeld. In anderen Ländern werden die Strafzahlungen flexibler festgesetzt, was nicht zwangsläufig zu niedrigeren Strafen führen muss. So werden in Frankreich beispielsweise mindestens 135 Euro und in Spanien über 200 Euro fällig. Bei der Festsetzung der endgültigen Höhe werden allerdings zudem die Schwere des Falls und das Einkommen des Fahrers miteinbezogen. Darüber hinaus droht Wiederholungstätern in Frankreichsogar der Führerscheinentzug.

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    Schadenfreiheits-Rabatt (SF-Klasse): Sicheres Fahren wird belohnt. Umso länger ein Versicherungsnehmer sein Auto schadenfrei fährt, desto höher fällt der Rabatt aus. Berechnet wird nach schadenfreien und ununterbrochenen Kalenderjahren.
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    Teilkasko: Teilkasko oder Vollkasko ist die Frage. Wer sich für Teilkasko entscheidet, verpflichtet sich bei einem Schaden am Auto einen Teil der Kosten mitzutragen. Damit wird jedoch der jährliche Beitrag günstiger.
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    Einzelfahrer-Rabatt: Es gibt Vergünstigungen, wenn nur der Versicherungsnehmer selbst das Auto fährt. Sollte ein anderer Fahrer mit dem Auto einen Unfall verursachen, ist der Schaden nicht von der Versicherung abgedeckt. Ausnahmen sind Fahrten von Werkstattmitarbeitern, die nach einer Reparatur das Auto testen. Ausgenommen sind auch Notfälle und Gefahrensituationen, die den Versicherungsschutz nicht gefährden.
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    Partner-Rabatt: Diesen Nachlass bekommen Ehe- oder Lebenspartner, die gemeinsam das versicherte Fahrzeug nutzen. Wie beim Einzelfahrerrabatt ist keine weitere Person berechtigt, das Auto zu nutzen. Es gelten auch hier die Ausnahmen der Werkstattfahrten und Fahrten in Gefahren- und Notsituationen.
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    Wenigfahrer-Rabatt: Wer weniger Kilometer fährt, zahlt auch weniger bei der Versicherungsprämie. Wer zusätzlich im Alltag auf Bahn und Bus zurückgreift, für den kommt eventuell auch der Bus- und Bahnfahrer-Rabatt in Frage. Wird die ursprünglich angegebene Kilometerzahl im Laufe des Jahres überschritten, sollte die Versicherung informiert werden.
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    Garagen-Rabatt: Einige Versicherungen gehen davon aus, dass ein Auto mehr Schäden nimmt, wenn es auf der Straße oder im Freien abgestellt wird – durch Unwetter, Schäden durch Dritte oder Diebstahl. In der Regel handelt es sich um verschließbare Garagen. Je nach Versicherung werden auch Carports oder Außenparkplätz, die für Dritte nicht zugänglich sind, belohnt. Sich extra zu diesem Zweck eine Garage anzuschaffen, lohnt sich allerdings nicht. Durchschnittlich gewähren die Anbieter lediglich einen Prozent Rabatt.
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    Hausbesitzer-Rabatt: Eigenheim, Glück allein. Das gilt auch für manche Kfz-Versicherungen. Wer in seinem Eigenheim (Haus oder Wohnung) lebt bekommt unter Umständen Rabatte. Der Grund: Versicherungen stufen Hausbesitzer als risikoarme Versicherungsgruppe ein. Dennoch sollten Verbraucher vergleichen. Einige Versicherungen bevorzugen auch zur Miete wohnende Autofahrer.
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    Fahrsicherheitstraining-Rabatt: Wer ein anerkanntes Fahrsicherheitstraining absolviert hat, wird mit einem Rabatt belohnt. Laut ADAC starten Fahranfänger dann mit einer niedrigeren Prämie von 125 Prozent.
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    Erstbesitzer-Rabatt: Wer als erster Besitzer ein Fahrzeug zulässt und versichert, erhält bei vielen Versicherungsunternehmen einen Erstbesitzer-Rabatt. Sobald das Fahrzeug in einen anderen Besitz übergeht, muss dieser Umstand der Kfz-Versicherung gemeldet werden.
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    Öko-Rabatt: Wer ein umweltfreundliches Auto fährt, zahlt eine geringere Versicherungsprämie. Dabei spielt vor allem der CO2-Ausstoß eine Rolle. Der Rabatt betrifft hauptsächlich Hybridfahrzeuge und reine Elektroautos.

Gefängnisstrafe für Handy-Nutzung im Oman

Auch außerhalb Europas die Gefahr der Smartphone-Nutzung am Steuer längst erkannt und wird geahndet. So kostet beispielsweise im Bundesstaat New South Wales in Australien, der Griff zum Handy während der Fahrt rund 210 Euro und zusätzlich vier Punkte im dortigen Punkteregister, das ab 13 Punkten einen Entzug der Fahrerlaubnis vorsieht. Im Oman , auf der Arabischen Halbinsel, soll man für das Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt in der Handsogar ins Gefängnis gehen.

Generell gilt: Möchte man sein Smartphone während der Fahrt im Ausland legal nutzen, dann sollte man sich vor der Fahrt über die genauen Bestimmungen im jeweiligen Land erkundigen. Denn mag beispielsweise die Nutzung eines Headsets in Deutschland als Freisprechlösung im Fahrzeug akzeptiert werden, dann muss dies in anderen Ländern noch lange nicht der Fall sein.

Das Smartphone am Steuer während der Fahrt zu benutzen ist zweifelsohne ein großes Risiko. Allerdings ist die Nutzung des Mobiltelefons nicht immer gleich. Es stellt sich beispielsweise die Frage ob die Navigation mit dem Handy, das bloße Umlagern im Fahrzeug oder die Nutzung bei der Start-Stop-Funktion des Autos, das Gleiche ist, wie das schreiben einer SMS oder das Telefonieren. So ist die rechtliche Lage in Deutschland bei diesen Fragen.

Verboten: Das Handy als Navi nutzen

Während der Fahrt und ohne Freisprecheinrichtung ist grundsätzlich die Nutzung jeglicher Funktionen des Smartphones verboten. Das gilt also auch für die Navigation. Denn die gesetzlichen Vorgaben beinhalten "sämtliche Bedienfunktionen". Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hervor ( Aktenzeichen: III-5 RBs 11/13) . Ziel eingeben und Route starten sollten Autofahrer deshalb nur bei stehendem Fahrzeug und ausgeschaltetem Motor machen. Dies gilt neben dem Smartphone auch für mobile Navigationsgeräte.  

Bei der Frage nach dem bloßen Umlagern des Smartphones während der Fahrt, das heißt das Gerät von einem Ort an den anderen zu legen, stellt sich die Rechtslage komplizierter dar. Besonders da dies nach einer Entscheidung durch das OLG Köln als straffrei eingestuft werden kann ( Aktenzeichen: III-1 RBs 284/14 ) . Laut den Richtern sei das umlegen des Handys keine Nutzung. Aber Achtung:  Wird hierbei auch nur die Uhrzeit vom Display abgelesen, wird aus Straffreiheit schnell eine Ordnungswidrigkeit. Die Uhrzeit vom Display des Smartphones abzulesen ist nämlich verboten (OLG Zweibrücken, Aktenzeichen: 1 Ss 1/14 )

Dank Start-Stop-Funktion: Telefonieren an der roten Ampel erlaubt

Da mittlerweile immer mehr Fahrzeugeüber die automatische Start-Stop-Funktion verfügen und sich an roten Ampeln bei den Fahrern häufiger der Griff zum Smartphone beobachten lässt, drängt sich die Frage auf, ob die Start-Stop-Funktion durch § 23 Abs. 1 StVO abgedeckt ist. Dieser Paragraph hebt das Verbot der Handy-Nutzung bei stehendem Fahrzeug und ausgeschalteten Motor auf. Gemäß einer Entscheidung des Oberlandesgerichts in Hamm ( Aktenzeichen: 1 RBs 1/14 ) ist dies der Fall und die automatische Start-Stop-Funktion ermöglicht so das straffreie Telefonieren an der roten Ampel.

Verboten dagegen: Das Telefonieren auf dem Standstreifen. Anhalten auf dem Standstreifen, um zu telefonieren verstößt laut einer Entscheidung des OLG Düsseldorf ( Aktenzeichen: IV-2 Ss OWi 84/04 )  gleich doppelt gegen die Straßenverkehrsordnung. Denn neben dem Handyverbot ist auch das Halten auf dem Standstreifen nach § 18 Abs. 8 StVO. nicht erlaubt. Grund: Der Standstreifen muss für Pannenfahrzeuge freigehalten werden.

Verkehrssicherheitskampagne BE SMART!

Fakt ist: wer sein Smartphone während der Fahrt benutzt setzt sich und andere großen Risiken aus. Deshalb muss die extreme Gefahr, die von der Ablenkung durch das Smartphone am Steuer während der Fahrt ausgeht, muss reduziert werden. Der Automobilclub Mobil in Deutschland hat gemeinsam mit dem Tüv Süd die erste bundesweite Verkehrssicherheitskampagne ins Leben gerufen: BE SMART! Hände ans Steuer - Augen auf die Straße. Ziel der Kampagne:  Fahrer sensibilisieren, das Smartphone nicht während der Fahrt in der Hand zu nutzen. "Weder Abschreckung noch Strafen, sondern nur ein tatsächliches Umdenken und Handeln können verhindern, dass eine weiterhin zunehmende Zahl an Personen aufgrund der Ablenkung durch das Smartphone am Steuer verletzt undsogar getötet werden“, sagt Michael Haberland, Präsident von Mobil in Deutschland. dhz

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