Steuer aktuell Wofür Sie 2016 Ihre steuerliche Identifikationsnummer benötigen

Im Steuerrecht werden verschiedene Vergünstigungen ab 1. Januar 2016 nur noch gegen Vorlage Ihrer persönlichen Identifikationsnummer gewährt.

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Bei dieser Nummer handelt es sich nicht um die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) Ihres Handwerksbetriebs, sondern um ihre persönliche Identifikationsnummer, die Ihnen das Bundeszentralamt vor ein paar Jahren mitgeteilt hat.

Die Identifikationsnummer benötigen Sie 2016 für die Geltendmachung folgender Steuervergünstigungen oder für folgende finanzielle Vorteile:

  • Freistellungsauftrag: Fehlt einem Freistellungsauftrag die Identifikationsnummer, ignoriert die Bank diesen Freistellungsauftrag ab 1.1.2016 und behält Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge ein. Wird die Identifikationsnummer der Bank erst verspätet im Laufe des Jahres 2016 vorgelegt, erstattet die Bank die in 2016 bislang zu hoch einbehaltene Abgeltungsteuer zurück.
  • Kindergeld: Ab 2016 müssen Sie der Familienkasse die Identifikationsnummer Ihres Kindes und Ihre eigene Identifikationsnummer vorlegen. Legen Sie diese nicht vor, werden Sie von der Familienkasse dazu aufgefordert. Ab 2017 stellt die Familienkasse ohne Identifikationsnummer dann die Auszahlung von Kindergeld endgültig ein.
  • Unterhalt: Unterstützen Sie einen Elternteil oder ein Kind finanziell, für das niemand mehr Kindergeld bekommt, dürfen Sie diese Unterstützungsleistungen bis zu einem Höchstbetrag von 8.652 Euro als außergewöhnliche Belastung abziehen. Damit das Finanzamt dem Abzug zustimmt, benötigt es die Identifikationsnummer des Unterstützten.
 

Wo finde ich meine Identifikationsnummer?

Viele Steuerzahler haben bislang noch gar nicht bemerkt, dass sie neben der Steuernummer auch eine persönliche Identifikationsnummer haben. Wo findet man diese Nummer also? Haben Sie seit 2009 einen Einkommensteuerbescheid bekommen, finden Sie die Identifikationsnummer in Ihrem Steuerbescheid. Sind Sie Arbeitnehmer, taucht Ihre Identifikationsnummer auch in der Lohnsteuerbescheinigung auf, die Ihnen Ihr Arbeitgeber nach Ablauf des Jahres aushändigt.

Tipp: Ist weder ein Steuerbescheid noch eine Lohnsteuerbescheinigung greifbar, müssen Sie ein Schreiben an das Bundeszentralamt für Steuern mit der Bitte um Mitteilung Ihrer Identifikationsnummer schicken. Ihre Identifikationsnummer kommt dann innerhalb einiger Wochen per Post.

Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv.