Erfüllen Sie 2015 die Voraussetzungen für den Investitionsabzugsbetrag, können Sie damit den Sofortabzug bei Kauf der Möbel in 2016 sichern.
Nehmen wir an, Sie planen im Jahr 2016 den Kauf von 10 Schreibtischen für netto insgesamt 8.000 Euro und 5 neue Schränke für netto jeweils 600 Euro sowie 10 neue Bürostühle für netto je 600 Euro, würde das beim Kauf im Januar eine Abschreibung von 1.308 Euro bedeuten (Anschaffungskosten Möbel 17.000 Euro : 13 Jahre = Jahresabschreibung).
Mit Investitionsabzugsbetrag Sofortabzug retten
Erfüllen Sie die Voraussetzungen für den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG, können Sie für die geplante Investition im Januar 2016 bereits vom Gewinn 2015 6.800 Euro abziehen (voraussichtliche Investitionskosten 17.000 Euro x 40%). Beim Kauf der Möbel im Jahr 2016 ist der Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 6.800 Euro dem Gewinn wieder hinzuzurechnen.
Kürzen Sie jedoch die Anschaffungskosten der Möbel um diesen Betrag, dürfen Sie den Gewinn wieder um 6.800 Euro mindern. Damit hat sich die Auflösung des Investitionsabzugsbetrags im Jahr 2016 neutralisiert.
Weiterer Vorteil: Durch die Minderung der Anschaffungskosten der Möbel um den Investitionsabzugsbetrag, haben Sie nun lauter geringwertige Wirtschaftsgüter (= selbständig nutzungsfähig und Nettokosten unter 410 Euro). Folge: Sie dürfen die restlichen 10.200 Euro sofort als Betriebsausgabe in 2016 verbuchen. Die Abschreibung auf 13 Jahre ist damit vom Tisch.
Tipp: Die Minderung der Anschaffungskosten auf die Möbel im Jahr 2016 um den Investitionsabzugsbetrag wirkt sich folgendermaßen aus:
| Möbelstücke | Gesamtkaufpreis | Einzelkaufpreis |
| Schreibtische | 4.800 Euro (8.000 Euro – 40 Prozent) | 320 Euro (4.800 Euro : 15 Tische) |
| Büroschränke | 1.800 Euro (3.000 Euro – 40 Prozent) | 360 Euro |
| 3.600 Euro (6.000 Euro – 40 Prozent) | 360 Euro |
Da die Kaufpreise jeweils netto unter 410 Euro liegen, sind die Möbelstücke sog. geringwertige Wirtschaftsgüter und dem Sofortabzug als Betriebsausgabe im Jahr 2016 steht nichts im Weg.
Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv.
