Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH können die Kosten der Feier zum runden Geburtstag als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit abziehen. Aber nur, wenn diese Steuerspielregeln eingehalten werden.
In dem Urteilsfall des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz lud der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH anlässlich seines 60. Geburtstags ein. Die Gäste waren ausnahmslos Mitarbeiter der GmbH, Arbeitskollegen sowie Rentner und der Aufsichtsratsvorsitzende.
Geburtstagsfeier ohne Familie und Freunde
Da keine Familienmitglieder und keine Freunde eingeladen waren, stuften die Richter diese Feierlichkeit als beruflich veranlasst ein. Folge: Der Gesellschafter-Geschäftsführer kann die Kosten in seiner Einkommensteuererklärung als steuersparende Werbungskosten geltend machen (FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 12.11.2015, Az. 6 K 1868/13).
Voraussetzungen für den Werbungskostenabzug
Möchten Sie beim Finanzamt die Feier zu einem runden Geburtstag als Werbungskosten geltend machen, sind Sie in der Beweislast. Sie müssen dem Finanzamt nachweisen, dass die Feier rein beruflich veranlasst war. Diesen Nachweis können Sie durch folgende Unterlagen erbringen:
- Heben Sie eine Liste mit den geladenen Gästen auf und vermerken Sie, wer tatsächlich anwesend war.
- Perfekt – aber kein Muss – wäre es, wenn die Feier in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers stattfinden würde.
- Weisen Sie nach, dass Sie für Familie und Freunde ein eigenes Fest veranstaltet haben. dhz
Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv.
