Der Handwerkerbonus wird ausgeweitet: Ausgaben für Schornsteinfeger können künftig in vollem Umfang als Handwerkerleistung von der Steuer abgesetzt werden. Die Zweiteilung der Arbeiten entfällt damit.

Für Schornsteinfegerleistungen gibt es künftig den Handwerkerbonus – und zwar für alle Arbeiten, die der Schornsteinfeger erledigt. Das haben die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder nun be schlossen.
Bislang mussten Kunden Ausgaben für Schornsteinfeger in zwei Kategorien unterteilen: Schornstein-Kehrarbeiten sowie Reparatur- und Wartungsarbeiten konnten sie als Handwerkerleistungen nach §35a des Einkommenssteuergesetzes von der Steuer absetzen. Für Mess- oder Überprüfungsarbeiten gab es den sogenannten "Handwerkerbonus" seit 1. Januar 2014 hingegen nicht.
Rückwirkende Anrechnung möglich
Diese Aufteilung entfällt laut einer Mitteilung des Bundesfinanzministeriums künftig. Demnach werden alle Aufwendungen für Schornsteinfeger in der Steuererklärung berücksichtigt – sofern der Steuerpflichtige einen Antrag für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen stellt. Das gilt auch rückwirkend für alle noch offenen Fälle. Offen ist ein Steuerfall dann, wenn er noch nicht veranlagt wurde oder der Steuerbe scheid noch geändert werden kann.
Damit reagieren die Finanzbehörden auf eine Ent scheidung des Bundesfinanzhofes aus dem November 2014. Danach stellt die Überprüfung einer funktionstüchtigen Anlage ebenfalls eine Handwerkerleistung im Sinne des §35a dar.
Handwerkerbonus sorgt für Diskussionen
Seit 2006 können Bürger Handwerkerleistungen bei der Steuer absetzen. Der 2009 erweiterte Steuerbonus beträgt 20 Prozent der Aufwendungen, maximal aber 1.200 Euro im Jahr. Begünstigt werden aber lediglich die Arbeitskosten ein schließlich der Umsatzsteuer, aber keine Kosten für Material. Der Bonus wird in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht und auf die gezahlte Einkommensteuer angerechnet.
Diese Möglichkeit sorgte in der Politik in den vergangenen Jahren immer wieder für Diskussionen – denn der Steuerbonus kostet den Staat nach eigenen Angaben jährlich 1,52 Milliarden Euro. Die Länder fordern für den Handwerkerbonus daher bereits seit längerem eine Bagatellgrenze von 300 Euro. sch