Steuer aktuell Lohnsteuerfreibetrag für Handerkerleistungen & Co.

Beantragen Sie im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren einen Lohnsteuerfreibetrag, stellt das Finanzamt diesen Freibetrag in Ihre ELStAM (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) ein. Folge: Sie bekommen nun Monat für Monat ein höheres Nettogehalt.

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Fallen Ihnen in einem Jahr voraussichtlich Ausgaben für Handwerkerleistungen (Dachsanierung), für haushaltsnahe Dienstleistungen (selbständiger Fensterputzer) oder für eine Haushaltshilfe im eigenen Haushalt an, steht Ihnen eine Steueranrechnung zu.

Auch für diese voraussichtliche Steueranrechnung dürfen Sie einen Lohnsteuerfreibetrag im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren beantragen. Das funktioniert so:

  • Sie ermitteln die voraussichtliche Steueranrechnung
  • Der Lohnsteuerfreibetrag ist das Vierfache des Steueranrechnung (§ 39a Abs. 1 Nr. 5c EStG).

Beispiel: Sie müssen 2016 einen Teil des Dachs Ihres Eigenheims sanieren lassen. Die reinen Arbeitskosten werden voraussichtlich 5.000 Euro betragen. Ihnen steht für 2016 aus dieser Sanierung eine Steueranrechnung von 1.000 Euro zu. Im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren können Sie dafür einen Lohnsteuerfreibetrag von 4.000 Euro beantragen (Steueranrechnung 1.000 Euro x 4).

Leser-Service: Ausführliche Infos rund um das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren bekommen Sie in der gedruckten Ausgabe der Handwerkszeitung in Ausgabe 20/2015.

Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv.